Durchschnittliche Bruttomonatsverdienste in Sachsen-Anhalt im III. Quartal 2021 um 3,6 % erhöht

Statistisches Diagramm
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Halle. StatLa. Der Bruttomonatsverdienst einschließlich Sonderzahlungen der vollzeit-, teil-zeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erreichte im III. Quartal 2021 ein Niveau von durchschnittlich 2.992 Euro pro Monat. Das waren 3,6 % mehr als im III. Quartal des Vorjahres, aber 1,3 % weniger als im Vorquartal, so das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt.

Bei Vollzeitbeschäftigung wurde im III. Quartal 2021 ein durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst von 3.548 Euro/Monat gemessen, 3,5 % mehr als im Vorjahresquartal. Als Vollzeitbeschäftige wurden mit 65,6 % der überwiegende Anteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezählt, 1,9 % weniger als im III. Quartal 2020. Für Teilzeitbeschäftigte (28,0 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigen; +0,3 %) waren es durchschnittlich 2.297 Euro/Monat, 5,1 % über dem Vorjahresquartal. Für geringfü-gig Beschäftigte (6,4 %; -2,0 %) wurden 333 Euro/Monat gemessen, 1,5 % mehr als im gleichen Vorjahreszeitraum.

Von den in der Statistik erfassten vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern waren 52,4 % Männer, deren Bruttomonatsverdienst im III. Quartal 2021 durchschnittlich 3 272 Euro/Monat betrug (+3,7 %). Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst der Frauen lag bei 2.684 Euro/Monat (+3,5 %).

Die durchschnittlich bezahlte Wochenarbeitszeit der Voll- und Teilzeitbeschäftigten lag im III. Quartal 2021 bei 36,8 Stunden pro Woche, damit 0,9 % über dem Niveau des Vorjahresquartals, auch im Vergleich zum II. Quartal stieg die Zahl der wöchentlich bezahlten Stunden (+1,7 %).

Auch die Ergebnisse der Verdienststatistik für das III. Quartal 2021 unterlag pandemiebedingt Unsicherheiten, überwiegend beeinflusst durch das wirtschaftszweigabhängige Volumen an Kurzarbeit und den damit verbundenen Verdienständerungen. In der Statistik von der Bundesagentur für Arbeit gezahltes Kurzarbeitergeld wird nicht zum Verdienst gezählt.