Mobile App für Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023 verfügbar

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Halle. StatLa. Für die im kommenden Jahr stattfindende Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wird erstmalig eine mobile App zum Einsatz kommen, wie das Statistische Landesamt mitteilt. Unter dem Namen „Einkommen & Verbrauch“ ist diese ab sofort im Google Play Store und Apple App Store verfügbar.

Den an der EVS 2023 teilnehmenden Haushalten wird so, neben den klassischen Papierfragebögen und der Teilnahme am Laptop oder PC, eine weitere Möglichkeit angeboten, sich an der größten freiwilligen Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik zu beteiligen. Die Teilnehmenden können auch zwischen mobiler App und Web-App, zugänglich über einen gängigen Browser unter www.app-evs2023.de, wechseln, sodass sie die jeweils für sie bequemste Möglichkeit nutzen können. Für die EVS können sich private Haushalte unter www.evs2023.de/teilnahme anmelden.

Als Dankeschön für ihre vollständige Teilnahme erhalten die Haushalte eine Prämie in Höhe 100 Euro. Für Haushalte mit minderjährigen Kindern gibt es 50 Euro zusätzlich. Dafür führen die Haushalte über einen Zeitraum von 3 Monaten ein Haushaltsbuch und schreiben darin ihre täglichen Ausgaben auf. Auch regelmäßige feste Ausgaben für bspw. Miete, Kommunikation, Strom, Heizung und andere Dinge des privaten Konsums sowie Steuern und Versicherungen werden festgehalten. Weitere 25 Euro bekommen Haushalte, die zufällig für eine detaillierte Dokumentation ihrer Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren ausgewählt wurden und diese 2 Wochen lang führen. Neben der Prämie von bis zu 175 Euro bietet die EVS für die Teilnehmenden auch die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“.

Die Daten der EVS bilden des Weiteren die Grundlage für die Festsetzung staatlicher Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Regelbedarfe für das Arbeitslosengeld II (bislang sog. Hartz-IV-Sätze; zukünftig “Bürgergeld”)
  • das Kindergeld
  • der steuerliche Kinderfreibetrag
  • der Mindestunterhalt
  • der Unterhaltsvorschuss

Wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik sind der Datenschutz und die Geheimhaltung umfassend gewährleistet. Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet.