Weitere massive Ausbreitung der Geflügelpest in Deutschland

Gans
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Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich? 

Halle. LAV. Seit Beginn der erneuten Ausbreitung der Geflügelpest (Infektion mit einem hochpathogenen Virus der Aviären Influenza (AI) – HPAIV) Mitte Oktober 2021 sind in Deutschland bis zum 31. Januar bisher 818 Fälle bei Wildvögeln und 64 Ausbrüche der Geflügelpest bei Hausgeflügel und bei gehaltenen Vögeln festgestellt worden. Im selben Zeitraum gab es in Sachsen-Anhalt einen Ausbruch bei Hausgeflügel sowie 3 Fälle bei Wildvögeln. Besorgniserregend ist der erhebliche Anstieg der Fallzahlen in Deutschland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 01.10.2020 – 31.01.2021 mit 584 Fällen bei Wildvögeln und 53 Ausbrüchen bei Hausgeflügel bzw. gehaltenen Vögeln. Die erneut extrem hohe Fallzahl macht die konsequente Einhaltung von Biosicherheits- und Schutzmaßnahmen sowie Hygieneregeln dringend erforderlich, um den Erregereintrag in Geflügelhaltungen und Zoos durch Wildvögel oder deren Ausscheidungen zu unterbinden.

In Sachsen-Anhalt wurde in dieser Saison der erste Fall von Geflügelpest bei einer verendeten Wildgans bereits am 09.11.2021 im Stadtgebiet der Lutherstadt Wittenberg festgestellt, der zweite Fall trat am 06.01.2022 bei 2 verendeten Wildgänsen im Stadtgebiet von Havelberg und der dritte Fall ebenfalls am 06.01.2022 bei einem verendeten Schwan am Ahlumer See in der Gemeinde Rohrberg (Altmarkkreis Salzwedel) auf. Beim Hausgeflügel wurde am 10.12.2021 in einem Mastbetrieb für Truthühner mit knapp 32.000 Tieren im Altmarkkreis Salzwedel Geflügelpest festgestellt. Verendet waren zunächst 76 Tiere.

Nach Ermittlung der Geflügelpest als Todesursache musste der gesamte Tierbestand getötet werden. Bei diesen vier Fällen in Sachsen-Anhalt wurde HPAIV ausschließlich vom Subtyp H5N1 nachgewiesen.
Von den betroffenen Landkreisen Wittenberg, Salzwedel und Stendal wurden aufgrund der Risikobewertung tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen zur Festlegung von Schutz- und Überwachungszonen sowie weitere Allgemeinverfügungen zur Aufstallung der Hausgeflügelbestände und zusätzlichen Schutzmaßnahmen zur Biosicherheit sowie Verbote von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art zum Schutz gegen die AI jeweils für das gesamte Kreisgebiet erlassen. Alle Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt wurden durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt zusätzlich aufgefordert, die Probenahmen und Untersuchungen im Rahmen des diesjährigen AI-Monitoring zu veranlassen.

Hintergrund
Klassische Geflügelpest ist für Vögel eine hochansteckende, anzeige- und bekämpfungs-pflichtige Geflügelkrankheit mit Zoonosepotential. Menschliche Erkrankungen sind seit Beginn der Epidemie in Deutschland noch nicht nachgewiesen worden. Das Risiko einer Ausbreitung von HPAIV H5 bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel in Deutschland wird vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weiterhin als hoch eingestuft. Der Schutz des gehaltenen Geflügels hat oberste Priorität. Im akuten Seuchengeschehen minimiert die Aufstallung des Geflügels das Eintrags- und Erkrankungsrisiko noch effektiver, deshalb erfolgen zeitnah die regionalen behördlichen Aufstallungsverfügungen.