Sachsen-Anhalt: Haushaltsplanentwurf 2022 beschlossen

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Magdeburg. STK/LSA. Das Kabinett hat heute den Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 beschlossen. Coronabereinigt steigen die Ausgaben gegenüber 2021 von 11,853 Mrd. auf 13,348 Mrd. Euro.

Die wichtigsten Punkte:

  • Der kommunale Bereich wird durch die Zuweisung von FAG-Mitteln in Höhe von 1,735 Mrd. Euro gestärkt. Das entspricht einer Erhöhung um 107 Mio. Euro.
  • Es gibt ein Plus in Höhe von 45 Millionen Euro für die Kreisstraßen.
  • Gesichert ist die Übernahme von Anwärterinnen und Anwärtern (bspw. für den Polizeidienst) und Referendaren (bspw. für Schulen). Der Personalkörper des Landes kann um mehr als 1.000 Vollzeitäquivalente ansteigen.
  • Die Gründung und Ausfinanzierung der Immobilien- und Projektmanagementgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH (IPS) wird es dieser ermöglichen, zukünftig große Bauvorhaben des Landes zu realisieren.
  • Zusätzlich wird durch den Haushaltsplanentwurf mit dem noch im Dezember 2021 verabschiedeten Corona-Sondervermögen die Digitalisierung der Landesverwaltung forciert und die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitssektors gestärkt.

„Es war eine Mammutaufgabe, der sich die neue Landesregierung gestellt hat. Der Haushaltsplanentwurf ist ein guter Kompromiss zwischen politischem Gestaltungsanspruch und finanzpolitischer Gesamtverantwortung und sieht coronabereinigte Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 13,348 Milliarden Euro (Haushaltsvolumen inklusive Corona 13,575 Mrd. Euro) vor“, so Finanzminister Michael Richter. „Dieses hohe Haushaltsvolumen auch auf die Straße zu bringen, wird die Hauptaufgabe der Landesverwaltung im Haushaltsvollzug sein. Die Landesregierung hat im Haushaltsaufstellungsverfahren um realistische Haushaltsansätze gerungen und ist hier einen großen Schritt vorangekommen. Ich bin stolz darauf, dass es uns so gelungen ist, einen Haushalt ohne eine so genannte allgemeine Globale Minderausgabe vorzulegen.“ (Globale Minderausgaben sind im Haushaltsplan negativ veranschlagte Ausgaben, die im Rahmen des Vollzugs des Haushalts durch Einsparungen auszugleichen sind.)

Unmittelbar nach Regierungsbildung im September 2021 wurde ein Nachtragshaushalt 2021 inkl. Sondervermögen (knapp zwei Milliarden Euro) konzipiert, verhandelt und einem Landtagsbeschluss zugeführt. Die Verhandlungen zum Haushalt 2022 konnten aufbauend auf den Nachtragshaushalt 2021 seitens der Landesregierung erst Ende November 2021 aufgenommen werden. Innerhalb von zwei Monaten wurde der Haushaltsplanentwurf in zwei Runden mit den Ressorts verhandelt. Michael Richter: „Wir sind nicht spät, sondern schnell“. Die Deckungslücke zwischen angemeldeten Ausgaben und prognostizierten Einnahmen in Höhe von 1,476 Milliarden Euro wurde in den Verhandlungen geschlossen.

Nach wie vor ist ein Teil der Ausgaben im Einklang mit der Schuldenbremse kreditfinanziert. So werden coronabedingte Mehrausgaben in Höhe von 206 Millionen Euro über eine notlagenbedingte Kreditermächtigung finanziert. Zusätzlich sollen vermögensmehrende Investitionen über eine gesonderte Kreditermächtigung finanziert werden. Letzteres bedarf noch einer Anpassung der Landesschuldengrenze im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse, so wie es in anderen Ländern bereits praktiziert wird.

Zusammenfassend bewertet Finanzminister Richter den Haushaltsplanentwurf 2022 als: „Schnell, realistischer und den Herausforderungen des Landes gerecht werdend.“