Insolvenzverfahren 2021 um 25,7 % im Vergleich zum Vorjahr angestiegen

Entwicklung der beantragten Insolvenzverfahren in Sachsen-Anhalt. Quelle: Statistisches Landesamt.

Halle. StatLa. 2021 wurden bei den zuständigen Amtsgerichten des Landes Sachsen-Anhalt 3.035 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens eingereicht. Wie das Statistische Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 620 Anträge bzw. 25,7 % mehr als im Vorjahr. Der Anstieg wurde maßgeblich durch die sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner beeinflusst. Hier kam es zu einem Anstieg der Anträge um 33,4 %. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubigerinnen und Gläubiger beliefen sich insgesamt auf rd. 315 Mill. Euro. Das waren rd. 47 Mill. Euro mehr als im Vorjahr.

Von den 2.750 sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner stellten insgesamt 2.173 Verbraucherinnen und Verbraucher einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Darunter wurden 2.160 Verfahren eröffnet und 5 Verfahren mangels Masse abgewiesen. In 8 Verfahren konnten sich die Schuldner und Gläubiger mittels eines Schuldenbereinigungsplan einigen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Anträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern um 540 bzw. 33,1 %. Auch bei den ehemals selbstständig Tätigen kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einem Anstieg um 35,5 % auf 538 Anträge auf Eröffnung eines Verfahrens. Davon wurden 491 Verfahren eröffnet, 46 mangels Masse abgewiesen und in einem Verfahren der Schuldenbereinigungsplan angenommen. Weitere 39 Anträge betrafen natürliche Personen als Gesellschafter u. Ä., Nachlass- und Gesamtgutverfahren. Für die Verfahren der sonstigen Schuldnerinnen und Schuldner wurde von den Amtsgerichten eine voraussichtliche Forderungssumme in Höhe von rd. 169 Mill. Euro beziffert.

Das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt weist darauf hin, dass es sich hierbei um vorläufige Werte handelt und ein Anstieg aufgrund von später eingehenden Meldungen für Dezember 2021 weiterhin möglich ist. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem 1. März 2020 bis 30. April 2021 die Insolvenzantragspflicht für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der Corona-Pandemie teilweise ausgesetzt war.