Halle. BPOLI. Am Montag, den 09. Oktober 2023, wurde die Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle gegen 18:00 Uhr durch zwei Reisende über einen Mann informiert, welcher den Regionalexpress von Magdeburg nach Halle gemeinsam mit ihnen nutzte und während dieser Fahrt gegenüber den Hinweisgebern rechtsradikale Gestikulationen durchführte. Eine Streife war mit Ankunft des Zuges auf Bahnsteig 13, sprach den Straftatverdächtigen an und kontrollierte ihn.
Hierbei machte er lediglich mündliche Angaben zu seiner Person und händigte vorerst kein Ausweisdokument gegenüber den Beamten aus. Die Gründe dafür waren dem 37-jährigen Deutschen wahrscheinlich bewusst. Nach Feststellung seiner rechtmäßigen Personalien und Überprüfung dieser im Fahndungsbestand der Polizei wurden die Bundespolizisten schnell fündig.
In Summe lagen gegen den Herrn gleich drei Vollstreckungshaftbefehle vor: Bereits im September 2016 verurteilte ihn das Amtsgericht Burg wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Nach Widerrufung der Strafaussetzung zur Bewährung muss der Verurteilte noch 122 Tage Restfreiheitsstrafe davon verbüßen. Kein Jahr später verurteilte ihn selbiges Amtsgericht wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Führerscheins und Betruges erneut nach Widerrufung der Strafaussetzung zur Bewährung zu einer zu verbüßenden Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zudem wurde er im März 2019 wegen des Erschleichens von Leistungen in sieben Fällen zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe durch das Amts-gericht Merseburg verurteilt. Hiervon muss er noch 51 Tage Restfreiheitsstrafe verbüßen.
Der Verurteilte hat sich in allen drei Fällen auf die jeweilig ergangene Ladung nicht dem Strafantritt gestellt. Die Vollstreckungshaftbefehle wurden daraufhin im Januar durch die Staatsanwaltschaft Halle beziehungsweise im März dieses Jahres durch die Staatsanwaltschaft Stendal erlassen. Dem Gesuchten wurden diese eröffnet. Er wurde festgenommen und auf die Dienststelle am Hauptbahnhof verbracht. Ein durchgeführter Atemalkoholtest erbrachte einen Wert von 0,5 Promille.
Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Er erhält aufgrund seines aktuellen Gebarens weitere Anzeigen wegen der falschen Namensangabe und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.