GMK für schnelle Berufserlaubnis von geflüchteten Ärztinnen und Ärzten aus der Ukraine

Ärztehaus
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Magdeburg. MS/GMK. In einem Beschluss positionierte sich die GMK (Gesundheitministerkonferenz) einstimmig im Einvernehmen mit dem Bund zur schnellen Anerkennung von Berufsqualifikationen in Gesundheitsberufen von aus der Ukraine Geflüchteten. Demnach werden die Länder im Rahmen des geltenden Rechts geflüchteten Ärztinnen und Ärzten aus der Ukraine zügig die Berufserlaubnis erteilen.

Hierfür prüft der Bund notwendige rechtliche Änderung der Approbationsordnung für Ärzte bzw. der Bundesärzteordnung. Für ukrainische Pflegefachkräfte sollen Möglichkeiten für eine zügige Nachqualifizierung und eine rasche Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland geschaffen werden. Bund und Länder werden dazu zeitnah eine gemeinsame Empfehlung vorlegen.