Verfügbares Einkommen in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 gestiegen

Geldscheine
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Halle. StatLa. Das Verfügbare Einkommen je Einwohnerin bzw. Einwohner betrug in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 25.094 Euro. Im Bundesdurchschnitt erreichte dieses eine Höhe von 28.452 Euro. Gegenüber 2022 stieg das Verfügbare Einkommen pro Kopf in Sachsen-Anhalt um 1.274 Euro bzw. 5,3 %. In Deutschland wuchs es um 1.604 Euro bzw. 6,0 %.

Maßgeblich für dieses Wachstum in Sachsen-Anhalt war die Pro-Kopf-Zunahme des Primäreinkommens (Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Vermögen) um 5,5 % bzw. 1.329 Euro (Deutschland +5,1 % bzw. 1.675 Euro) sowie die Erhöhung der empfangenen monetären Sozialleistungen um 5,5 % bzw. 547 Euro (Deutschland +5,2 % bzw. 429 Euro). Die Angleichung an das bundesdeutsche Niveau betrug 88 %.

Die Unterschiede zwischen Sachsen-Anhalt und Deutschland stammen nach Angaben des Statistischen Landesamtes vor allem aus dem sogenannten Primäreinkommen. Das Pro-Kopf-Primäreinkommen betrug 2023 in Sachsen-Anhalt 25.310 Euro und lag damit knapp 9.000 Euro unter dem Bundesdurchschnitt von 34.270 Euro. Ursache hierfür war neben den geringeren empfangenen Arbeitnehmerentgelten auch das geringere Niveau der Vermögenseinkommen.

Abgemildert wurde der Einkommensunterschied aus dem Primäreinkommen für Sachsen-Anhalt zum einen durch geringere geleistete Nettosozialbeiträge sowie geringere Einkommen- und Vermögensteuern, die jeweils unter dem durchschnittlichen geleisteten Bundeswert lagen.

Zum anderen empfingen die Einwohnerinnen und Einwohner Sachsen-Anhalts höhere monetäre Sozialleistungen, zu denen auch die Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie Leistungen bei Arbeitslosigkeit und Sozialhilfe zählten. Diese hatten 2023 pro Kopf in Sachsen-Anhalt eine Höhe von 10.418 Euro und lagen damit deutlich über dem Länderdurchschnitt von 8.645 Euro.

Erläuterungen
Das Verfügbare Einkommen der privaten Haushalte (einschließlich der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck) gibt an, wie viel Geld den Einwohnerinnen und Einwohnern der betrachteten Region für Konsum und zum Sparen zur Verfügung steht. Es ergibt sich aus dem Primäreinkommen zuzüglich empfangene monetäre Sozialleistungen sowie empfangene sonstige laufende Transfers und abzüglich Einkommen- und Vermögensteuer, Nettosozialbeiträge sowie geleistete sonstige laufende Transfers.

Die vorliegenden Berechnungsergebnisse resultieren aus der Gemeinschaftsarbeit aller Statistischen Landesämter im Arbeitskreis “Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder”. Mit dieser Pressemitteilung werden neben ersten Ergebnissen für das Jahr 2023 auch Ergebnisse der Revision 2024 zum Primär- und Verfügbaren Einkommen vorgestellt. Im Rahmen der Revision 2024 gab es keine maßgeblichen konzeptionellen Änderungen, vielmehr wurden insbesondere neue Datenquellen, geänderte Bezugs- und Basisdaten und Berechnungsmethoden berücksichtigt. Um Brüche in den Zeitreihen zu vermeiden und den Datennutzern weiterhin methodisch konsistente Zeitreihen zur Verfügung zu stellen, wurden die Ergebnisse bis 1991 zurück neu berechnet. Die Revisionsergebnisse sind grundsätzlich nur eingeschränkt vergleichbar mit den bisher veröffentlichten Daten.