Magdeburg. MI. Am 09. Juni 2024 stehen mit der Europawahl und den allgemeinen Neuwahlen der kommunalen Vertretungen einschließlich der Ortschaftsräte und Ortsvorsteherinnen und ‑vorsteher wichtige demokratische Entscheidungen an. Viele Millionen EU‑Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, ihre Stimme für die Wahl des Europäischen Parlaments abzugeben. Zum ersten Mal dürfen auch Jugendliche ab 16 Jahren wählen und können so einen wichtigen Beitrag zur Demokratie leisten.
Um allen Wahlberechtigten einen Überblick über die wichtigsten Informationen rund um die Europa- und Kommunalwahlen zu geben, hat die Landeswahlleiterin in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung einen Flyer erstellt.
Der Flyer kann ab sofort auf der Seite der Landeswahlleiterin unter wahlen.sachsen-anhalt.de und auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung unter lpb.sachsen-anhalt.de abgerufen werden.
Die Landeswahlleiterin Christa Dieckmann betont: „Auf die bevorstehenden Wahlen aufmerksam zu machen sowie gut über den Ablauf der Wahlen zu informieren, ist mir ein großes Anliegen. Es ist wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und den Wahlprozess informiert sind.“
Wer darf wählen? Wer wird gewählt? Wie wird gewählt? Der zwölfseitige Flyer bietet kurz und knapp alles Wissenswerte zu den Wahlen am 09. Juni 2024. Zudem enthält er einen persönlichen „Wahl‑Fahrplan“ sowie die wichtigsten Informationen zum Thema Briefwahl. Der Flyer liegt landesweit in den Kommunen und in vielen öffentlichen Einrichtungen aus. Außerdem wird er an alle weiterführenden Schulen in Sachsen-Anhalt verschickt.
Der Direktor der Landeszentrale für politische Bildung Maik Reichel sagt: „Wir möchten vor allem Erst- und Jungwähler in Sachsen-Anhalt mit dem Flyer ansprechen und ihnen erklären, wie Sie ihr Stimmrecht wahrnehmen können und welche Wahlen am 09. Juni 2024 in Sachsen-Anhalt stattfinden. Ein ‚Wahl-Fahrplan‘ im Flyer bietet eine sehr gute Orientierungshilfe.“
Die Kommunalwahlen sind ein landesweites Großereignis: Alle elf Kreistage werden in den Landkreisen sowie die Stadträte in den drei kreisfreien Städten gewählt. In 101 Einheitsgemeinden werden Gemeinde-/Stadtratswahlen sowie in ca. 970 Ortschaften Ortschaftsrats- bzw. Ortsvorsteherwahlen abgehalten. Zudem wählen die 18 Verbandsgemeinden den Verbandsgemeinderat und die 114 Mitgliedsgemeinden der Verbandsgemeinden ihren Gemeinderat.