Tierschutzpreis 2022: Artgerechte Haltung von Nutztieren

Hennen
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Magdeburg. MWL. Der Landwirtschaftsminister des Landes Sachsen-Anhalt, Sven Schulze, schreibt für das Jahr 2022 einen Tierschutzpreis aus. Im Mittelpunkt steht dabei die artgerechte Haltung von Nutztieren. 

Der Landestierschutzbeauftragte Dr. Marco König erklärt zur Auswahl des Themas für den Tierschutzpreis 2022: „Ausgezeichnet werden sollen Halterinnen und Halter, die in Sachsen-Anhalt im Haupt- bzw. Nebenerwerb Rinder, Schweine oder Geflügel halten. Voraussetzung für eine Auszeichnung ist, dass die Haltungsbedingungen der Tiere über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen und damit nachhaltig, vorbildlich und praxisnah zur Verbesserung des Tierschutzes beitragen. Als Orientierung für eine solche Haltung werden die Kriterien der Haltungsform 3 „Außenklima“ des vom Lebensmitteleinzelhandel verwendeten Haltungskompasses herangezogen.“ Wie aus den Empfehlungen von Expertengremien in den letzten Jahren hervorgeht, werde die vorgesehene Weiterentwicklung der Nutztierhaltung in den nächsten Jahren ohnehin in Richtung solcher Haltungsformen ablaufen, befindet der Tierschutzbeauftragte. Insofern wäre es zukunftsweisend, wenn bereits heute Tiere unter solchen besseren Bedingungen leben können.  

Auch Landwirtschaftsminister Sven Schulze hofft auf zahlreiche Bewerbungen: „Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich zunehmend Lebensmittel aus tiergerechterer Haltung. Sie wollen Produkte von Tieren, denen es gut geht oder ging. Über die Verleihung des Tierschutzpreises können solche Landwirte geehrt werden, die schon jetzt auf die Verbraucherwünsche eingehen und das Tierwohl in den Mittelpunkt ihres Handelns gerückt haben.“

Der Tierschutzpreis ist mit 1.500 Euro für den 1. Preis, 1.300 Euro für den 2. und 1.000 Euro für den 3. Preis dotiert. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden zum Welttierschutztag im Oktober 2022 bekanntgegeben und vom Minister und dem Landestierschutzbeauftragten ausgezeichnet.

Hintergrund
Die Vergabe des Tierschutzpreises erfolgt in zweijährigem Rhythmus und dient der öffentlichen Würdigung beispielhafter Initiativen auf dem Gebiet des Tierschutzes in Sachsen-Anhalt.

Bewerben können sich landwirtschaftliche Betriebe im Haupt- oder Nebenerwerb mit Sitz in Sachsen-Anhalt. Bewerbungsschluss ist der 30. März 2022.

Bewerbungsformulare sind unter https://mwl.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/tierschutz/tierschutzbeauftragter/oeffentlichkeitsarbeit-und-publikationen/ abrufbar oder können unter tierschutzbeauftragter@mule.sachsen-anhalt.de per E-Mail angefordert werden.