Fachbereich Einwohnerwesen erweitert Online-Dienste

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Halle. Verwaltung. Der Fachbereich Einwohnerwesen der Stadt Halle (Saale) baut seinen Online-Service
weiter aus: Ab Montag, 01. August 2022, 9 Uhr, können Drittstaatsangehörige, die einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragen möchten, rund um die Uhr und von überall erreichbar ihre Daten für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis über den Online-Dienst auf www.halle.de unter „Verwaltung – Online-Angebote – Online-Dienste – Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“ an die Ausländerbehörde der übermitteln.

Die Ausländerbehörde der Stadt bietet als erste in Sachsen-Anhalt diesen digitalen Service für die Beantragung einer Ersterteilung sowie die Verlängerung des Aufenthaltstitels an. Ausländerinnen und Ausländer, die nicht der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, benötigen diesen Aufenthaltstitel, um in Deutschland einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können.

Entstanden ist diese digitale Dienstleistung im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), wonach sich Bund, Länder und Kommunen verpflichten, Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Bei der Einführung der OZG-Leistung „Aufenthaltstitel“ ist die Stadt Halle (Saale) Partner des Landes Brandenburg und des Auswärtigen Amts, die das Pilotprojekt federführend leiteten.

Zu erreichen ist die Dienstleistung unter halle.de unter dem Namen „Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit (Erteilung u. Verlängerung)“ und „Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit (Erteilung u. Verlängerung) Englisch)“.