Bekämpfung illegalen Internetglücksspiels künftig durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder

Staffelstabübergabe: Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye, Vorstand der GGL Ronals Benter, Vorstand der GGL Benjamin Schwanke. Foto: Landesverwaltungsamt.

Halle. LVwA. Nach 1,5 Jahren geht die Aufgabe „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im Landesverwaltungsamt an die am 01. Juli 2021 neu gegründete Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Noch bis zum 31. Dezember 2022 übernimmt das Referat „Glücksspielrechtliche Übergangsaufgaben“ im Landesverwaltungsamt die notwendigen Verwaltungsarbeiten und Genehmigungsverfahren, um anschließend in die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder überführt zu werden.

„Ich kann mit einem sicheren Gefühl sagen – das Feld ist gut bestellt. Wir übergeben nicht nur eine Aufgabe mit einem zufriedenstellenden Bearbeitungsstand, wir übergeben ebenso ein hervorragend ausgebildetes und hoch motiviertes Personal.“, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes im Rahmen der gestrigen Pressekonferenz.

Ziele

Ziel war es unter anderem, das bislang illegale Glücksspielwesen im Internet zu legalisieren. Mit dem GlüStV 2021 sind seit dem 01. Juli 2021 insbesondere die bisher unter einem Totalverbot stehenden Glücksspiele im Internet wie virtuelle Automatenspiele, Online-​Poker und Onlinecasinospiele unter restriktiven Voraussetzungen erlaubnisfähig, um Spielerinnen und Spielern eine legale, sichere Alternative zu den auf dem Schwarzmarkt angebotenen Spielen zu bieten.

„Die Bekämpfung illegalen Internetglücksspiels ist von großer Bedeutung vor allem für Spielerinnen und Spieler, denn nur bei legalen Spieleanbietern können die Nutzer sicher sein. Auch hier konnten die Kolleginnen und Kollegen gute Erfolge verzeichnen.“, so Präsident Pleye.

Kernaufgaben

Kernaufgaben des Referates waren seitdem die Erteilung von Erlaubnissen für die Veranstaltung von Online-​Poker und virtuellen Automatenspielen sowie das Vorgehen gegen unerlaubtes öffentliches Glücksspiel und der Werbung hierfür, welches im Internet in mehr als einem Land angeboten wird. Zudem führte das Referat die so genannte Limitdatei, die Aktivitätsdatei sowie das Safe-​Server-Auswertesystem für die elektronische Kontrolle der Anbieter. Darüber hinaus war das Referat für die Führung und Veröffentlichung der sog. White-List und die Ergreifung von Maßnahmen zur Sperrung unerlaubter Glücksspielangebote, dem sog. IP-Blocking, zuständig.

„Die übergangsweise durch das Landesverwaltungsamt übernommenen Aufgaben haben die zuständigen Kolleginnen und Kollegen inzwischen auf einen guten Stand gebracht, an welchen nach dem 31. Dezember 2022 die Glücksspielbehörde anknüpfen kann. Hauptaugenmerk lag bis zuletzt auf der Erteilung von Erlaubnissen für Online-Poker und virtuelles Automatenspiel. Hier haben wir inzwischen 21 Erlaubnisse erteilt.“, so Präsident Pleye.

Bisherige Ergebnisse

Insgesamt wurden 78 Anträge für virtuelles Automatenspiel und Online-Poker gestellt. Davon wurden 8 Anträge zurückgenommen. Von den verbliebenen 70 Anträgen wurde(n)

  • 46 Erlaubnissen im Glücksspielkollegium zugestimmt
  • 21 Erlaubnisse zugestellt sowie die entsprechenden Einträge in die White-List vorgenommen,
  • 3 Ablehnungen im Glücksspielkollegium zugestimmt,
  • bisher von bereits 3298 beantragten Einzelspielgenehmigungen knapp 600 geprüft und beschieden 

Bis zum 1. Juli 2022 wurden 148 Fälle zum unerlaubten Glücksspiel überprüft sowie insgesamt 871 Webseiten kontrolliert. Der überwiegende Teil der Verwaltungsverfahren richtete sich gegen Glücksspielanbieter, die grundsätzlich nicht erlaubnisfähig sind, weil ihr Sitz außerhalb des EU/EWR-Raumes ist. Es wurden nach Zustimmung durch das Glücksspielkollegium der Länder vier Untersagungsverfügungen erlassen.

Zusätzlich wurden 90 Fälle zur Werbung für unerlaubtes Glücksspiel überprüft. Bei Verstößen gegen den GlüStV 2021 erfolgten überwiegend aufklärende Hinweisschreiben. Auch hier wurden Verwaltungsverfahren eingeleitet.

In 25 Fällen wurden Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Verwirklichung der §§ 284 (Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels), 285 (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel), 287 (Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung) StGB gestellt.