Kreistag im Saalekreis: Vereinbarung der Reviergerechtigkeit unterzeichnet

Foto: Landkreis Saalekreis.

Merseburg. LKS. Bevor beim heutigen Kreistag über die Tagesordnungspunkte entschieden wurde, bedankte sich Landrat Hartmut Handschak (parteilos) bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung: „Mir ist bewusst, dass die Anforderungen immer mehr steigen, die Komplexität der Aufgaben zunimmt und es nicht einfacher wird. Jede einzelne Mitarbeiterin und jeder einzelne Mitarbeiter trägt in der Kreisverwaltung dazu bei, dass wir für die Menschen im Saalekreis eine gute Arbeit leisten. Dafür ein großes Dankeschön!“

Leuchtturmprojekte des Strukturwandels

Im besonderen Fokus stand der Tagesordnungspunkt zur Reviergerechtigkeit. Nach dem Bekanntwerden der Förderrichtlinie des Just Transition Funds (JTF), in der festgelegt ist, dass ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen antragsberechtigt sind, steht die Finanzierung für wichtige Leuchtturmprojekte des Strukturwandels wie der BieconomyHub in Leuna oder der MerInnoCampus in Merseburg offen. Landrat Hartmut Handschak bat die Kreistagsmitglieder um Zustimmung, die Vereinbarung zur Reviergerechtigkeit unterschreiben zu können mit der Option mit dem Land Sachsen-Anhalt Lösungen zur Finanzierung zu finden. Die CDU-Fraktion beantragte im Einvernehmen mit den Fraktionsvorsitzenden der FDP, SPD, LINKE/GRÜNE und DIE UNABHÄNGIGEN vor dem Hintergrund der aktuell bekannt gewordenen Diskussionen um die Verteilung der Strukturwandelmittel eine Ergänzung im Beschlusstext, dass eine Unterzeichnung erfolgen kann, wenn „…sichergestellt ist, dass die in der Vereinbarung festgelegten Vorhaben des Landkreises Saalekreis im JTF antrags- und förderfähig sind und eine sehr hohe Chance auf Förderung haben.“ Dem Beschluss wurde mit fünf Stimmen Enthaltungen der AFD-Fraktion zugestimmt.

Medizinische Versorgung im Landkreis

Vor einer weiteren wichtigen Entscheidung für die medizinische Versorgung im Landkreis standen die Kreistagsmitglieder bei der Ermächtigung des Landrates für die Vorbereitung einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen dem Universitätsklinikum Halle (Saale) und der Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis gGmbH. Der Krankenhausmarkt in Deutschland steht vor einer großen finanziellen Belastung, verstärkt durch die Corona-Krise und den Ukraine-Krieg. Viele Krankenhäuser weisen eine negative Jahresbilanz auf. Dies betrifft auch die beiden Kliniken, die über das Modellprojekt „Gesundheitsmodellregion Südliches Sachsen-Anhalt“ künftig in einem öffentlichen gesellschaftlichen Verbund agieren wollen. Das Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit ist es, die Patientenversorgung entsprechend der Versorgungsaufträge zu sichern, die Standorte auf die neuen Herausforderungen auszurichten, Synergie- und Skaleneffekte zu heben und Bereiche zu verschlanken. Nachdem der Geschäftsführer des Carl-von-Basedow—Klinikum Lutz Heimann, das Modellprojekt den Kreistagsmitgliedern vorgestellt hatte, wurde der Beschlussvorlage zugestimmt

Haushaltsjahr 2022

Auch die Verkehrsbetriebe im Saalekreis stehen aufgrund steigender Kosten für Treibstoff und Personal vor großen Herausforderungen. Die Kreistagsmitglieder beschlossen den bereits positiven Empfehlungen durch den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bau- und Regionalentwicklung, den Finanzausschuss und den Kreisausschuss für überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von über 1 Mio. Euro. Damit können die erhöhten Ausgaben für Kraftstoffe bei der OBS GmbH und der PNVG – Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt gedeckt werden. Bis September 2022 wurden bereits fast 700 Tsd. Euro ausgeglichen. Bis Ende des Jahres wird mit weiteren Mehrkosten von 360 Tsd. Euro gerechnet.

REGIO AKTIV: Integration in den Arbeitsmarkt

Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Richtlinie „REGIO AKTIV“. Die Kreistagsmitglieder beschlossen mit vier Stimmenthaltungen der Umsetzung der Richtlinie entsprechend der mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt geschlossenen Zielvereinbarung zu. Im Rahmen der Richtlinie werden bis 30. Juni 2028 über ESF-Förderung verschiedene Projekte zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt von benachteiligten Personengruppen als auch Projekte, die auf den Übergang Schule-Beruf ausgerichtet sind, umgesetzt.