Saalekreis: Feststellung der Notsituation

Saalekreis Verwaltung
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Der Landkreis Saalekreis stellt als zuständige Behörde auf der Grundlage des § 56a Abs. 1 Satz 1 und 2 KVG LSA die Notsituation fest, um die Ausübung der verfassungsrechtlichen garantierten Selbstverwaltung der kommunalen Vertretungen und Gremien zu gewährleisten und wichtige kommunale Angelegenheiten zu behandeln und zu entscheiden.

Mit der Feststellung werden die Bedingungen für die Beschlussfassungen der kommunalen Vertretungen erleichtert. So ermöglicht die Feststellung der Notsituation den kommunalen Vertretungen, ihren Ausschüssen und den Ortschaftsräten die Option, notwendige Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit in einem Sitzungsraum in Form von Videokonferenzen durchzuführen und unter besonderen Voraussetzungen Abstimmungen in einem schriftlichen oder elektronischen Verfahren zu treffen.

Die Entscheidung erfolgte auf Basis der aktuellen Corona-Entwicklungen in Sachsen-Anhalt und im Saalekreis. Ziel ist es, Kontakte zu minimieren und eine Verbreitung des Coronavirus zu verhindern und somit die Fortführung der Kommunalpolitik zu gewährleisten.