
Halle/VZSA. Immer mehr Parkflächen in Deutschland werden privat überwacht – etwa vor Supermärkten, Arztpraxen oder Einkaufszentren. Doch viele Autofahrer erkennen nicht, dass sie auf einem solchen Parkplatz stehen. Die Folge: Vertragsstrafen, obwohl sie guten Gewissens geparkt haben.
Parken auf Privatgrund: Zunehmend automatisierte Überwachung durch Kennzeichenerfassung
In der Vergangenheit konnten Autofahrer ihr Fahrzeug oftmals problemlos auf Parkplät-zen vor Supermärkten, Arztpraxen oder Einkaufszentren abstellen. Doch dieses ge-wohnte Bild verändert sich zunehmend. Der Grund: Die Parkflächen befinden sich in der Regel auf privatem Grund und werden lediglich für die Dauer eines Einkaufs oder eines Arztbesuchs zur Verfügung gestellt.
Viele Betreiber von Parkflächen weisen darauf hin, dass Stellplätze über längere Zeit-räume hinweg durch sogenannte Dauerparker blockiert werden. Dies kann zu Einschrän-kungen für Kunden, Besucher oder andere berechtigte Nutzer führen und die Verfügbar-keit der Parkflächen erheblich beeinträchtigen. Um dem entgegenzuwirken und einen ge-regelten Ablauf auf ihren Flächen sicherzustellen, greifen viele Betreiber auf professio-nelle Überwachungsmaßnahmen zurück.
Zum Einsatz kommt dabei auch eine automatisierte Kennzeichenerfassung. Diese ist rechtlich zulässig, solange ausschließlich das Kennzeichen erfasst und entsprechend datenschutzkonform verarbeitet wird. Die Kontrolle erfolgt bei der Ein- und Ausfahrt.
Für Autofahrer kann dies jedoch zu Problemen führen – insbesondere dann, wenn die Hinweisschilder auf die Parkraumbewirtschaftung übersehen werden. Häufig befinden sich die entsprechenden Informationen ausschließlich am Eingang des Parkplatzes, wei-terführende Hinweise innerhalb der Parkfläche fehlen oft. Wird die erlaubte Parkdauer überschritten, folgt in der Regel eine schriftliche Zahlungsaufforderung – verbunden mit einer Vertragsstrafe.
Reagieren Sie nicht vorschnell, sondern prüfen Sie zunächst die Rechtmäßigkeit der Vertragsstrafe: Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, sollten Sie den betreffenden Parkplatz noch einmal aufsuchen und die örtlichen Gegebenheiten sorgfältig dokumentieren. Besonders wenn Sie ortsfremd sind – etwa im Rahmen eines Urlaubs – empfiehlt es sich, Fotos vom Parkplatz anzufertigen. Achten Sie dabei darauf, wie und wo die Hinweisschilder ange-bracht sind und ob deren Inhalt gut lesbar ist. Entscheidend ist, ob Sie klar und verständ-lich darüber informiert wurden, dass auf dem Parkplatz eine Kennzeichenüberwachung stattfindet, die Parkdauer begrenzt ist und bei Verstößen eine Vertragsstrafe erhoben wird. Ist dies nicht der Fall, kann dies ein wichtiger Anhaltspunkt dafür sein, die Vertrags-strafe anzufechten.
Das landesweite Servicetelefon der Verbraucherzentrale ist unter +49 345 29 27 800 für Auskünfte und Terminvereinbarungen zu erreichen.