Schwerpunktkontrollen zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

Innenministerium
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Magdeburg. MI/LSA. Die Landespolizei nimmt die neue Bußgeldkatalog-Verordnung zum Anlass, um Schwerpunktkontrolltage durchzuführen. Der Auftakt ist am 02. Dezember 2021 in der Polizeiinspektion (PI) Magdeburg.

Es folgen:
– Polizeiinspektion Stendal
– Polizeiinspektion (Saale)
– Polizeiinspektion Dessau-Roßlau

Ministerin Dr. Tamara Zieschang: „Mit der Erhöhung des Überwachungsdrucks geht eine höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit einher. Das soll die Verkehrsteilnehmenden zu einem verkehrsgerechten und rücksichtsvollen Verhalten anhalten.“

Hintergrund
Am 09. November 2021 ist die neue Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft getreten. Zur allgemeinen Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und insbesondere für den Rad- und Fußgängerverkehr sind Änderungen der Buß- und Verwarnungsgelder vor allem in folgenden Bereichen vorgenommen worden:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Missachtung von Halte- und Parkverboten (u. a. unzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen)
  • Nichteinhalten der Schrittgeschwindigkeit innerorts für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t
  • Nichtbilden einer Rettungsgasse
  • verbotswidrige Radwegnutzung