Bislang waren Milch und Milchmischgetränke sowie sonstige trinkbare Milcherzeugnisse von der gesetzlichen Pfandpflicht im Verpackungsgesetz ausgenommen. Dies ändert sich nun zum
Ausweitung der Pfandpflicht ab dem 1. Januar 2024
Dessau. UBA. Am 1. Januar 2024 wird die gesetzliche Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen ausgeweitet. Sie gilt dann auch für Einwegkunststoffgetränkeflaschen, in denen Milch, Milchmischgetränke und sonstige Milcherzeugnisse abgefüllt sind.