Hilfen in besonderen Lebenslagen im Jahr 2022 rückläufig

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Halle. StatLa. 2022 erhielten in Sachsen-Anhalt 10.315 Personen Hilfen nach dem 5. – 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Wie das Statistische Landesamt mitteilt, war das ein Rückgang um 1.385 Beziehende (-12 %) im Vergleich zu 2021.

Im zurückliegenden Jahr 2022 waren in Sachsen-Anhalt 8.445 Personen auf Hilfe zur Pflege angewiesen (2021: 9 740). 880 zu Pflegende nahmen eine Unterstützung durch eine häusliche Pflegehilfe in Anspruch. Das entsprach einem Anstieg um 19,7 % zum Vorjahr (735 Personen). 480 Pflegebedürftige nutzten die Möglichkeit einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege (2021: 425).

Mehr als 18 % der Menschen mit Hilfebezug (1.875 Personen) erhielten eine Unterstützung zur Überwindung besonderer sozialer Lebenslagen. Wenn es die aktuellen Lebensumstände erfordern, können z. B. vorübergehende Hilfen im Haushalt oder Kostenerstattungen für Beisetzungen gewährt werden. Für 770 zur Bestattung Verpflichteter wurden 2022 die Bestattungskosten übernommen (2021: 830).

Blindenhilfe im Rahmen des SGB XII zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten  Mehraufwendungen wurde an 445 blinde und sehgeschwächte Menschen gezahlt (2021: 470).

Knapp 75 % der Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen nach dem 5. – 9. Kapitel SGB XII (7.730 Personen; 2021: 9 130) lebten in einer Einrichtung oder waren teilstationär untergebracht.
Das Durchschnittsalter der zu unterstützenden Personen betrug 70,1 Jahre.

Die Sozialhilfe als staatliche Hilfe tritt nur ein, wenn eigenes Einkommen und Vermögen nicht ausreichen. Durch Gesetzesänderungen bezüglich Rentenanspruch und Wohngeldbezug veränderten sich die anzurechnenden Einkommen.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte ab dem Berichtsjahr 2020 auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.