Stadt prüft Schulstandorte – Erhalt aller Standorte ist Ziel

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Halle. PSt. Die Stadtverwaltung setzt sich für den Erhalt aller Schulstandorte ein. Ziel der Stadt Halle (Saale) ist es, eine langfristig tragfähige Lösung zu finden, die dem Bildungsauftrag gerecht wird und Rechtssicherheit bietet. Die Vorgaben des Landes an die Mindestschülerzahlen kommunaler Schulen gefährdet mittelfristig die Bestandsfähigkeit des Hans-Dietrich-Genscher-Gymnasiums und der Kooperativen Gesamtschule „Ulrich von Hutten“.

Die Stadt prüft derzeit im Rahmen der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung verschiedene Optionen, um die Schulstandorte im Stadtgebiet zu halten und die Bestandsfähigkeit zu sichern.   

Zwei Maßnahmen befinden sich aktuell in der ergebnisoffenen Bewertung:

1. Standorttausch des Hans-Dietrich-Genscher Gymnasiums mit der Kooperativen Gesamtschule „Ulrich von Hutten“

Die Angliederung der Kooperativen Gesamtschule „Ulrich von Hutten“ an eine andere Gesamtschule – vorzugsweise die IGS Halle Am Steintor – muss in jedem Fall erfolgen, da die Gesamtschule weder die Mindestschulgröße in der Sekundarstufe I noch in der gymnasialen Oberstufe erreicht. Durch einen Standorttausch könnten die Gesamtschulstandort am Steintor gebündelt werden. Gleichzeitig könnte das Gymnasium am Standort der aktuellen Kooperativen Gesamtschule auf eine bestandsfähige Schulgröße erweitert werden.

2. Standortverlagerung der benachbarten Grundschule „K.-F.-Friesen“

In diesem Szenario würde die Grundschule „K.-F.-Friesen“ an den Standort der geplanten Grundschule Schimmelstraße verlegt werden. Der bisherige Standort der Grundschule „K.-F.-Friesen“ würde dann dem Hans-Dietrich-Genscher Gymnasium angegliedert werden.

Nach aktuellem Stand ist die Standortverlagerung der Grundschule „K.-F.-Friesen“ und die damit verbundene räumliche Erweiterung des Hans-Dietrich-Genscher Gymnasiums die bevorzugte Variante der Stadtverwaltung. 

Der Stadtrat, die Schulbehörde des Landes sowie die betroffenen Schulleitungen wurden frühzeitig in die Überlegungen einbezogen, um möglichst viele Argumente zusammenzutragen und abzuwägen.

Nach Abschluss der laufenden Vorprüfungen erarbeitet die Stadtverwaltung eine Beschlussvorlage. Noch vor den Sommerferien erhalten alle Beteiligten die Gelegenheit, sich im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zu den vorgeschlagenen Maßnahmen zu äußern.

Die Entscheidung über das weitere Vorgehen wird voraussichtlich im Dezember 2025 im Stadtrat getroffen. Die Stadt informiert weiter, sobald neue Ergebnisse vorliegen.