Halle. Verwaltung. Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes am 16. Februar 2022 einem Eilantrag stattgegeben und vorläufig festgestellt, dass der Genesenenstatus trotz der am 15. Januar 2022 geänderten COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung für einen Zeitraum bis sechs Monate nach dem PCR-Test fortbesteht.
Die Stadt Halle (Saale) akzeptiert diese Entscheidung und geht nicht in die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt.
Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) weist in dem Beschluss vom 16. Februar 2022 darauf hin, dass sämtliche von der Stadt Halle (Saale) vor dem 15. Januar 2022 erteilten Genesenennachweise mit den darin festgelegten Zeiträumen von sechs Monaten ab dem Tag der positiven Testung nach wie vor Gültigkeit besitzen.
Die Stadt Halle (Saale) hat den Wortlaut der Nachweise, die den genesenen Bürgern zugesandt wurden, zwischenzeitlich für alle neuen Fälle angepasst. Die im Nachweis der Stadt angegebenen Daten weisen nicht mehr die Gültigkeit des jeweiligen Genesenennachweises aus, sondern sollen den Genesenen lediglich als Hilfestellung dienen.
Die Fälle, in denen Personen seit Mitte Januar noch einen Genesenennachweis erhalten haben, in denen lediglich zeitliche Angaben dazu enthalten waren, wann der positive Test 28 Tage bzw. 90 Tage zurückliegt, werden im Laufe der kommenden Woche neue Nachweise erhalten, in denen auch Angaben dazu enthalten sind, an welchen Tagen der PCR-Test 180 Tage bzw. sechs Monate zurückliegt.
Jede/r Bürger/in hat die Möglichkeit, sich in einer Apotheke, die diesen Service anbietet, ein digitales Genesenenzertifikat (= Genesenennachweis) kostenfrei ausstellen zu lassen. Hierzu müssen lediglich der von der Stadt zugesandte Nachweis und ein Personalausweis (oder ein anderes gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild) vorlegt werden.
Die Apotheken stellen aus technischen Gründen bis auf weiteres für alle genesenen Personen Genesenenzertifikate für einen Zeitraum von 180 Tagen nach dem PCR-Test aus. Hierbei erfolgt aktuell keine Differenzierung von geimpften und ungeimpften Corona-Infizierten.