Corona-Infektionsschutz am Arbeitsplatz und Maskenpflicht im Fernverkehr enden

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Die Corona-Arbeitsschutzverordnung des Bundes endet früher als geplant. Niedrige Infektionszahlen und mildere Krankheitsverläufe machen die Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes ab 02. Februar 2023 nicht mehr erforderlich. Ursprünglich sollten diese bis 07. April 2023 gelten. An ihre Stelle treten nunmehr Empfehlungen des Bundesarbeitsministeriums, welche ArbeitgeberInnen bei Bedarf zum Schutz ihrer Beschäftigten anwenden können – auch zum Schutz vor anderen Infektionskrankheiten, wie etwa der Grippe.

Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können sich weiterhin telefonisch bis zu 7 Tage krankschreiben lassen. Die entsprechende Corona-Sonderregelung wurde bis zum 31. März 2023 verlängert .

Aufatmen können Reisende im Fernverkehr ebenfalls ab 02. Februar, denn an diesem Tag entfällt die Maskenpflicht in Fernzügen und -bussen. Die bundesweit geltende Maskenpflicht in medizinischen sowie pflegerischen Einrichtungen gilt jedoch weiterhin bis zum 07. April 2023.