Am Montag, den 29. Juni 2026 kontrollierte eine Streife der Bundespolizei um 13:24 Uhr eine männliche Person im Hauptbahnhof Halle (Saale). Nach erfolgter Identitätsfeststellung ergab der Abgleich der Personaldaten mit dem Informationssystem der Polizei einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Halle (Saale).
Demnach verurteilte das Amtsgericht Halle (Saale) den Deutschen im April des vergangenen Jahres wegen sexueller Belästigung und Diebstahls zu einer Geldstrafe von 3.400 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von ursprünglich 170 Tagen Haft. Bisher zahlte der 23-Jährige nur einen geringen Teil des auferlegten Geldbetrages. Danach blieben die Zahlungen aus. Der Gesuchte stellte sich, trotz zuvor ergangener Ladung, dem Strafantritt nicht und war zudem unbekannten Aufenthaltes. Folglich erließ jene Staatsanwaltschaft im Juni dieses Jahres den Vollstreckungshaftbefehl.
Es erfolgte die Eröffnung des Haftbefehls und die Mitnahme in das nahegelegene Bundespolizeirevier. Der Festgenommene konnte die noch zu zahlenden 3.160 Euro nicht aufbringen und wurde nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen durch eine Streife der Bundespolizei in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, in der er seine verbleibende 79-tägige Haft angetreten hat. Abschließend informierten die Einsatzkräfte die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung des Haftbefehls.