Landesverwaltungsamt bestätigt städtischen Nachtragshaushalt 2026

Stadthaus Halle (Saale)
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Halle/PSt. Das Landesverwaltungsamt hat den Nachtragshaushalt der Stadt Halle (Saale) für das Jahr 2026 mit Verfügung vom 26. Juni 2026 nicht beanstandet. Die Stadt wird die Haushaltssatzung zeitnah ausfertigen und öffentlich bekanntmachen. Anschließend kann der Nachtragshaushalt vollzogen werden und die Stadt kann die vom Stadtrat beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes beginnen umzusetzen. Dies betrifft insbesondere die vom Stadtrat beschlossenen Projekte, die noch in diesem Jahr formal planungsseitig beginnen sollen.

Dies sind:

  • Sanierung des Stadthauses (Jahresscheibe 2026: rund 2,16 Mio. Euro)
  • Stadionkomplex Neustadt / Sanierung Naturrasenplatz (Jahresscheibe 2026: 30.000 Euro)
  • PSV / Umwandlung Hartplatz in Kunstrasenplatz (Jahresscheibe 2026: rund 570.000 Euro) 
  • Neubau Freiluftsporthalle / USV Halle (Jahresscheibe 2026: rund 261.000 Euro) 

Die Projekte werden nunmehr umgehend bei der zuständigen Investitionsbank Sachsen-Anhalt angezeigt. Der Stadt Halle (Saale) steht aus dem Sondervermögen eine Pauschale i.H.v. rund 116,5 Mio. Euro für Maßnahmen nach den gesetzlichen Maßgaben des Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG) sowie des Infrastruktur-Sondervermögensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Infra-SVG) zur Verfügung.

Neben der Sanierung des Stadthauses setzt die Stadt in folgenden Bereichen Schwerpunkte: nachhaltige Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur, den Bevölkerungsschutz, die Energie- und Wärmeinfrastruktur sowie Investitionen in Sportanlagen.