ZVAD. Aufgrund der Erkenntnisse der letzten Jahre lässt sich feststellen, dass viele Verkehrsunfälle, insbesondere auf Autobahnen, durch von Fahrzeugen herabfallende Eis- und Schneeschollen verursacht werden. In den Wintermonaten ist dies eine der Unfallursachen, bei denen Sach- und Personenschäden die Folge sind.
Verantwortlich für das Fahrzeug ist stets der Fahrzeugführer (§ 23 StVO). Argumente wie, zum Beispiel Zeitdruck, fehlende Möglichkeit der Eisbeseitigung oder Unwissenheit sind keine Entschuldigung und werden geahndet.
Gestern Abend erst löste sich auf der A9 nahe der Landesgrenze zu Thüringen während der Fahrt eine Eisscholle vom Dach eines Lkw. Der Fahrer eines BMW konnte dieser nicht ausweichen. Die Eisscholle traf den BMW an der Windschutzscheibe, welche dadurch beschädigt wurde.
Um solche Verkehrsunfälle zu vermeiden, rät und apelliert der Zentrale Verkehrs- und Autobahndienst (Autobahnpolizei), Eis und Schnee vor Fahrtantritt von Fahrzeugen zu entfernen.