Weißenfels. ZVAD. Aufgrund der Erkenntnisse der letzten Jahre lässt sich feststellen, dass viele Verkehrsunfälle, insbesondere auf Autobahnen, durch von Fahrzeugen herabfallendes Eis und Schnee verursacht werden.
In den Wintermonaten ist dies eine der Unfallursachen, bei denen Sach- sowie Personenschäden die Folge sind.
Verantwortlich für das Fahrzeug ist stets der Fahrzeugführer/die Fahrzeugführerin (§ 23 StVO). Argumente, wie Zeitdruck, fehlende Möglichkeit der Eisbeseitigung oder Unwissenheit sind keine Entschuldigung! Um solche Verkehrsunfälle zu vermeiden, sollte jede/r vor Fahrtantritt Eis und Schnee vom Fahrzeug entfernen.