Sachsen-Anhalt verzeichnet hohen Wanderungsgewinn

Sachsen-Anhalt
© H@llAnzeiger

Halle. StatLa. Im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus der Ukraine verzeichnete Sachsen-Anhalt in den ersten Monaten des Jahres 2022 einen sehr hohen Wanderungsgewinn. Dieser lag in den Monaten Januar bis Mai bei kumulativ 25.303 Personen, die mehr über die Landesgrenze zu- als fortzogen. In den Jahren 2015 und 2016 während der starken Zuwanderung aus Syrien erreichten die Vergleichsmonate nur Wanderungsgewinne in Höhe von 3.203 bzw. 2.478.

Der deutlich höhere Wanderungsgewinn 2022 basierte auf einer starken Zuwanderung aus dem Ausland. In den Monaten Januar bis Mai 2022 waren insgesamt 32.764 Personen aus dem Ausland nach Sachsen-Anhalt gezogen. In den Jahren 2015 und 2016 waren es im Vergleichszeitraum 10.649 bzw. 15.865 Personen. 2021 lag der Wert bei 8.999. Im Januar bis Mai 2022 waren bereits mehr Personen aus dem Ausland nach Sachsen-Anhalt gezogen als im gesamten Jahr 2016 (31.328).

Ukrainerinnen und Ukrainer stellten dabei die größte Gruppe der Zuziehenden. Die Anzahl der Zuzüge von ukrainischen Staatsangehörigen aus dem Ausland über die Landesgrenze lag im Januar 2022 noch bei 26 Personen und stieg auf 304 Personen im Februar. Im März wurde mit 8.965 zugezogenen Ukrainerinnen und Ukrainern ein deutlicher Sprung beobachtet. Seither ging die Anzahl ukrainischer Zuziehender mit 6.352 im April auf 4.349 im Mai 2022 zurück.

2022 sind damit bisher rund 20.000 Ukrainerinnen und Ukrainer aus dem Ausland nach Sachsen-Anhalt gezogen (Januar bis Mai 2021: 92), während nur rund 550 Sachsen-Anhalt in Richtung Ausland verließen (Januar bis Mai 2021: 35). Folglich gingen rund 3/4 des bisherigen Wanderungsgewinns Sachsen-Anhalts für 2022 auf den Zuzug aus der Ukraine zurück.

Ebenfalls hohe Beiträge zum Wanderungsgewinn in der Außenwanderung gab es bei den Syrerinnen und Syrern mit rund 900 (2021: 809) sowie den Afghaninnen und Afghanen mit rund 750 (2021: 58).

Die Wanderungsstatistik ist eine Vollerhebung und erfasst alle Zu- und Fortzüge mit Verlegung der Haupt- beziehungsweise alleinigen Wohnung über die Gemeindegrenze oder die Bundesgrenze hinweg. Die Erfassung der Wanderungsfälle erfolgt über die Registrierung der An- und Abmeldungen in den kommunalen Meldebehörden entsprechend den melderechtlichen Regelungen. Die kommunalen Meldebehörden liefern monatlich Daten zu Wanderungsfällen an die amtliche Statistik. Die hier präsentierten vorläufigen Zahlen werden nach Berichtszeitpunkt ausgewiesen.