
Willingmann: Versicherung gegen Elementarschäden muss zur Selbstverständlichkeit werden
Magdeburg/STK. Die Umweltministerinnen und -minister der Länder haben bei ihrer Frühjahrskonferenz im saarländischen Mettlach-Orscholz ihre Forderung nach gesetzlichen Regelungen für eine Versicherung gegen Elementarschäden bekräftigt. Sie stimmten einem Beschlussvorschlag zu, der unter anderem von Sachsen-Anhalts Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann mitinitiiert wurde. Über die Ergebnisse der Konferenz informierte der Minister am heutigen Dienstag das Landeskabinett.
„Die Elementarschadenversicherung muss zu einer Selbstverständlichkeit für jeden Gebäudeeigentümer werden“, betonte Willingmann. „Obwohl Starkregenfälle und Hochwasser in den vergangenen Jahren zugenommen haben, ist nur jedes zweite Gebäude in Sachsen-Anhalt aktuell gegen Elementarschäden versichert. Bundesweit sieht es kaum besser aus. Wir müssen aber davon wegkommen, dass es nach Naturkatastrophen immer wieder neuer staatlicher Hilfsprogramme bedarf, um Schäden zu regulieren, wo doch private Vorsorge möglich wäre.“
Gemeinsam mit dem neuen Bundesumweltminister Carsten Schneider haben die Ressortchefinnen und -chefs der Länder nun vereinbart, dass der Bund einen Gesetzentwurf auf den Weg bringt, der vorsieht, dass neue wie bereits abgeschlossene Wohngebäudeversicherungen durch die Versicherer um einen Elementarschadenschutz erweitert werden. Geprüft werden sollen auch so genannte Opt-Out-Lösungen; hierbei können Versicherte ein entsprechendes Angebot des Versicherers ausschlagen, also sich aktiv gegen die Versicherung von Elementarschäden aussprechen. Sie sind dann aber im Schadensfalle auch von staatlichen Hilfen ausgeschlossen. Wie im Berliner Koalitionsvertrag vorgesehen, soll der Bund zudem eine staatliche Rückversicherung für Elementarschäden einrichten. Sollten die eigenverantwortlichen Vertragslösungen nicht zu einer signifikanten Erhöhung der aktuellen Versicherungsquote gegen Elementarschäden führen, soll die Elementarschadenversicherung noch in dieser Legislaturperiode zur Pflicht werden.
„Der Bund ist jetzt gefordert, beim Thema Elementarschäden die nächsten Schritte zu gehen. Angesichts des fortschreitenden Klimawandels dürfen wir uns keine Illusionen darüber machen, dass auch in Zukunft Schäden durch Hochwasser und Starkregen entstehen können und dann nachhaltig reguliert werden müssen. Das gilt längst nicht mehr nur für Flussanrainer. Starkregen können auch fernab von Flüssen auftreten und dort Schäden anrichten“, so Willingmann.
Nach Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind in Sachsen-Anhalt 51 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden versichert. Bundesweit sind es 54 Prozent. In Baden-Württemberg liegt der Anteil mit 94 Prozent deutlich höher, weil es hier bis 1994 eine Wohngebäudepflichtversicherung gab, die auch Elementarschäden abdeckte. Aktuellen Erhebungen zufolge sind in Sachsen-Anhalt von rund 650.000 Adressen knapp 9.000 hochwassergefährdet.