Ab 7.219 Euro monatlich gelten Familien als “einkommensreich”

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Halle. StatLa. Laut ersten Ergebnissen des Mikrozensus 2021 galten Elternpaare mit 2 Kindern im Alter von unter 14 Jahren in Sachsen-Anhalt als einkommensreich, wenn ihnen ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen in Höhe von 7.219 Euro zur Verfügung stand. Deutschlandweit lag der Wert bei 8.033 Euro. Am höchsten lag die sogenannte Einkommensreichtumsschwelle in Bayern (8.654 Euro), am niedrigsten in Bremen (7.006 Euro).

Für alleinlebende Personen lag der Schwellenwert 2021 in Sachsen-Anhalt bei einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen in Höhe von 3.438 Euro. Im Bundesdurchschnitt musste ein 1-Personen-Haushalt über 3.825 Euro verfügen, um als einkommensreich zu gelten. Die Einkommensreichtumsschwelle liegt bei 200 % des Medians des Äquivalenzeinkommens. Der Median des sachsen-anhaltischen Äquivalenzeinkommens für einen 1-Personen-Haushalt lag 2021 bei 1.719 Euro.

Insgesamt galten 2021 gemessen am sachsen-anhaltischen Einkommensniveau 5,0 % der Bevölkerung als einkommensreich. Gemessen am Bundesmedian in Höhe von 1.913 Euro waren es 3,2 %.
Demgegenüber definiert die Grenze von 60,0 % die Armutsgefährdungsschwelle. Die Armutsgefährdungsschwelle für einen 1-Personen-Haushalt lag in Sachsen-Anhalt 2021 bei einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 1.031 Euro. Elternpaare mit 2 Kindern im Alter von unter 14 Jahren galten ab einem Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 2.166 Euro als armutsgefährdet. Insgesamt galten 2021 gemessen am sachsen-anhaltischen Einkommensniveau 14,7 % der Bevölkerung als armutsgefährdet. Gemessen am Bundesmedian waren es 19,5 %.

Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Erhebungsjahr 2020 sind nur eingeschränkt mit den Werten der Vorjahre bis 2019 vergleichbar. Weitere methodische Informationen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.

Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses
Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet.
Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse
von den Erstergebnissen abweichen.

Hintergrund
Der Mikrozensus ist eine jährliche 1%ige Stichprobenerhebung der Privathaushalte. Bei den Angaben zum Erhebungsjahr 2021 handelt es sich um erste Ergebnisse des Mikrozensus 2021. Die Ergebnisse für Vorjahre basieren auf den Endergebnissen.