Mehr Gewerbeameldungen als -abmeldungen im 1. Halbjahr 2022

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Halle. StatLa. Im 1. Halbjahr 2022 wurden durch die Gewerbeämter im Land Sachsen-Anhalt insgesamt 10.857 Gewerbeanzeigen (ohne Reisegewerbe und ohne Gewerbeummeldungen) erfasst.

Von den abgegebenen Gewerbemeldungen betrafen 5.807 die An- und 5.050 die Abmeldung eines Gewerbes. Damit stieg die Zahl der Anmeldungen gegenüber dem 1. Halbjahr 2021 um 3,0 % während die Zahl der Gewerbeabmeldungen um 0,4 % sank.

Der Saldo aus Gewerbean- und -abmeldungen war lediglich in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau (-29) und dem Salzlandkreis (-8) negativ, während in allen übrigen Landkreise und kreisfreien Städte ein positiver Saldo zu beobachten war.

Insbesondere die Landeshauptstadt Magdeburg (+101) und die Landkreise Mansfeld-Südharz (+91), der Saalekreis (+86), der Landkreis Jerichower Land (+82) und der Salzlandkreis (+80) wiesen einen deutlichen Anmeldungsüberschuss aus.

Wie in den Vorjahren wurden die meisten Gewerbeanmeldungen (1.434), aber auch die meisten Gewerbeabmeldungen (1.290), im Wirtschaftsabschnitt Handel sowie Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen abgegeben, hier insbesondere im Bereich Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) mit 1.061 An- und 954 Abmeldungen.

Der überwiegende Teil der An- und Abmeldungen erfolgte für Einzelunternehmen (4.383), gefolgt von den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (978).

Von den 5.807 Gewerbeanmeldungen im 1. Halbjahr 2022 erfolgten 4.763 aufgrund einer Neugründung sowie 523 wegen eines Zuzuges aus einem anderen Meldebezirk. Die übrigen Gewerbeanmeldungen wurden wegen eines Rechtsformwechsels, Umwandlungen oder Gesellschafter- bzw. Inhaberveränderungen notwendig.

Insgesamt wurden von den 5.050 Gewerbeabmeldungen 4.167 wegen einer vollständigen Aufgabe abgegeben und 450 aufgrund einer Sitzverlegung in einen anderen Meldebezirk.