Halle. StatLa. Im Jahr 2022 wurden durch die Sozialleistungsträger des Landes Sachsen-Anhalt durchschnittlich 1.841 Euro je Antragsteller für Bestattungsleistungen gezahlt. Damit gingen die Ausgaben, nach 2 Jahren des Anstieges, wieder leicht zurück. Die Zahlungen erhielten 770 zur Bestattung verpflichtete Personen.
Wie das Statistische Landesamt mitteilt, wurden 2022 Bestattungskosten nach § 74 SGB XII in Höhe von mehr als 1,4 Mill. Euro gezahlt. Das entsprach in etwa dem Stand von 2020.
Die erforderlichen Kosten werden übernommen, wenn den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu übernehmen.
Ab Berichtjahr 2020 erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Empfängerstatistiken der Sozialhilfe nach SGB XII unter Einsatz des Geheimhaltungsverfahrens der 5er-Rundung.