Hochschulen: Sommersemester 2022 soll weitestgehend in Präsenz stattfinden

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Magdeburg. MWU/LSA. Mit Blick auf das heute beginnende Sommersemester 2022 erwartet Wissenschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann einen normalen Präsenzbetrieb: „Die ab dem 03. April geltende Corona-Verordnung des Landes ermöglicht in vielen Lebensbereichen eine neue Normalität. Das gilt natürlich auch für unsere Hochschulen. Ich gehe fest davon aus, dass das Sommersemester 2022 wieder weitestgehend in Präsenz stattfinden kann. Gerade die Lehre lebt vom persönlichen Austausch und kann nicht auf Dauer in Online-Formaten erfolgen.“ Gleichwohl könnten auch die Hochschulen auf veränderte Bedingungen kurzfristig reagieren und ggf. erforderliche Schutzmaßnahmen treffen, um ihrer Verantwortung für Beschäftigte und Studierende gerecht zu werden und wiedergewonnene Freiräume nicht zu verspielen.

Willingmann betonte: „Es ist beachtlich, wie sehr unsere Hochschulen in den vergangenen Semestern die Online-Lehre vorangebracht haben. Es wurde und wird weiterhin an allen Standorten sehr stark in digitale Lehrmittel und -methoden investiert. Das verdient große Anerkennung und legt die Basis für eine zukunftsfähige Hochschullehre. Auch nach Corona werden digitale Formate, je nach fachspezifischen Erfordernissen, eine wichtige Rolle spielen.“

Neue Herausforderungen ergeben sich für die Hochschulen auch durch den Ukraine-Krieg. Die Kultusministerkonferenz hatte Mitte März 2022 den Bau einer „Wissenschaftsbrücke“ von der Ukraine nach Deutschland beschlossen. Willingmann: „Wir schaffen an den Hochschulen die Voraussetzungen dafür, dass ukrainische Studierende ihre Ausbildung hier fortsetzen und erfolgreich beenden können. Angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs mitten in Europa gilt der Ukraine unsere volle Solidarität – auch in der Wissenschaft.“

Bis jetzt wurden insgesamt 22 geflüchtete Studierende und 2 Gastwissenschaftler an den Hochschulen des Landes neu aufgenommen. Um die Hochschulen bei der Integration von Geflüchteten mit akademischen Hintergrund zu unterstützen, plant das Wissenschaftsministerium zunächst rund drei Millionen Euro für den Ausbau hochschulischer Aus- und Weiterbildung sowie zur Erweiterung der Kapazitäten im Landesstudienkolleg in Halle und Köthen, v. a. zur Vermittlung ausreichender Sprachkenntnisse.

Mit Blick auf den vom Bund beschlossenen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 Euro sagte der Minister: „Die Einmalhilfe erhalten Schüler und Studierende, die im vergangenen Wintersemester 2021/22 nach dem BAföG gefördert wurden und nicht bei ihren Eltern wohnen. Davon dürften in Sachsen-Anhalt rund 3.500 Menschen profitieren. Der Zuschuss muss nicht beantragt werden, sondern wird automatisch ausgezahlt. Wann das passiert, ist aber noch unklar. Hier muss der Bund zügig Nägel mit Köpfen machen, um auch Studierende angesichts der stark gestiegenen Energiepreise schnell zu entlasten.“