
Halle. LAV. Der 28. September ist der internationale Welttollwuttag, es ist der Todestag von Louis Pasteur, dem „Erfinder“ der Tollwut-Impfung. Der von der Welt-Gesundheits-Organisation (WHO) und der Global Alliance for Rabies Control (GARC) ausgerufene Aktionstag soll darauf hinweisen, dass weltweit jährlich immer noch etwa 59 000 Menschen an der „NTR“ (neglected tropical disease) Tollwut sterben. Mit „zero by 30“ ist es Ziel von WHO und GARC, spätestens ab 2030 keine menschlichen Todesfälle durch eine Tollwutinfektion mehr zu verzeichnen.
Auf Reisen vor Tollwut schützen
Vor allem in weiten Teilen Asiens und Afrikas ist die Tollwut noch immer eine alltägliche Gefahr. Auch einige mittelamerikanische Länder, wie z. B. Haiti, Kuba, Honduras und die Dominikanische Republik, sind Risikogebiete. Hauptüberträger sind streunende Hunde bzw. ungeimpfte Haushunde, seltener Katzen, durch die ca. 99 % der Tollwutfälle bei Menschen verursacht werden. Eine Impfrate von mindestens 70 % bei Hunden, vor allem in ländlichen Gebieten, könnte Ansteckungsketten unterbrechen und Menschenleben retten.
Wild- und Haustiertollwut kommen ebenfalls in osteuropäischen Ländern und den amerikanischen Kontinenten vor, diese Gebiete gelten zwar nicht als Hochrisikoregionen, Kontakte mit Tollwut positiven Tieren sind aber möglich.
Reisenden in Regionen mit erhöhter Tollwutgefahr wird die vorbeugende Impfung gegen eine Tollwuterkrankung nahegelegt. Diese Impfung erfordert die Verabreichung von drei Dosen in festgelegten Abständen, was bei der Reiseplanung zwingend zu berücksichtigen ist. Ein unvollständiger Impfzyklus, beispielsweise durch das Auslassen der dritten Dosis, führt zu einem unzureichenden Impfschutz.
Im Falle einer Verletzung durch ein tollwutverdächtiges Tier bei einer ungeimpften Person ist eine nachträgliche Impfung durch die Injektion mehrerer Impfstoffdosen sowie gegebenenfalls eines Immunserums erforderlich. Hierbei ist unverzügliches Handeln geboten, da akute Lebensgefahr besteht. Da eine Tollwuterkrankung ausnahmslos zum Tod führt, wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut dringend eine vorbeugende Impfung gegen Tollwut für Personen empfohlen, die beruflich mit Fledermäusen umgehen oder in einem Labor mit Tollwutviren arbeiten. Ferner kann es im Reiseland unter Umständen schwierig bis unmöglich sein, den benötigten Impfstoff oder das Immunserum zu beschaffen. Es wird daher ausdrücklich empfohlen, die Impfung vor Reiseantritt durchzuführen.
Tollwut-Situation in Deutschland
Deutschland hat sich am 28.09.2008 offiziell frei von terrestrischer Tollwut (Tollwut bei bodenlebenden Tieren) erklärt. Diese Freiheit wurde durch das langjährige und großflächige Auslegen von oralen Impfködern für Rotfüchse erreicht. Um diesen Freiheitsstatus aufrechtzuerhalten, muss für Hunde oder Katzen, die aus bestimmten Drittstaaten in die Europäische Union (EU) eingeführt werden sollen, ein ausreichender Impfschutz mit Hilfe einer Blutuntersuchung nachgewiesen werden. Diese Untersuchung bietet auch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt an.
Im Unterschied zur terrestrischen Tollwut ist das Vorkommen tollwutinfizierter Fledermäuse auch in Deutschland möglich. An Tollwut erkrankte Fledermäuse können ein apathisches oder aggressives Verhalten zeigen. Beim Auffinden/Aufnehmen einer Fledermaus sollten dicke Lederhandschuhe getragen werden, um Bisse oder Kratzer in jedem Fall zu verhindern. Gelingt dies nicht, ist ärztlicher Rat einzuholen und gegebenenfalls die oben erwähnte nachträgliche Impfung als sogenannte postexpositionelle Prophylaxe durchzuführen.
Beim Fund einer flugunfähigen Fledermaus kann man sich beim Arbeitskreis Fledermäuse Sachsen-Anhalt e. V. Rat einholen.