Halle. BSSA. Im Rahmen der zweiten Phase des BSSA-Projektes Post-Covid – Aufbau von Rehasport-Gruppen für Betroffene erlebten 16 Übungsleiter und Übungsleiterinnen aus 9 Mitgliedsvereinen einen interessanten Weiterbildungstag. Im Rahmen von Praxis-Workshops vermittelten Fachkräfte Kenntnisse und Anleitung zum Entspannungstraining, zu speziellen Atemtherapien, zur Kräftigung der Betroffenen mittels Sporttherapie, zu Aspekten der Arbeit des Sozialdienstes sowie zu Einsatz und Bedeutung von Elektrotherapie und Blutgasanalyse.
Ein wesentliches Ziel ist es, einen direkten Übergang der Betroffenen von der stationären Rehabilitation zum ambulanten Rehasport zu gestalten. So können diese an ihre positiven Ergebnisse der Rehabilitation anknüpfen.
Post-Covid Betroffene haben einen Rechtsanspruch auf eine Verordnung des ambulanten Rehabilitationssport gemäß § 64 SGB IX. Eine Verordnung von Rehasport durch die behandelnden Ärzte und Ärztinnen belastet nicht deren Budget.
Die Rehasport-Gruppen werden von den Mitgliedsvereinen des BSSA organisiert und von qualifizierten Übungsleitern (Lizenz B Sport in der Rehabilitation) durchgeführt. Betroffene können sich direkt bei den Mitgliedsvereinen des BSSA oder in der Geschäftsstelle des BSSA (Tel. 0345 5170824) melden.