Diebin kann Geldstrafe nicht zahlen und muss ins Gefängnis

Polizei
© H@llAnzeiger

Halle. BPOLI. Am 11.11.2022 wurde eine Frau gegen 02:30 Uhr durch die Bundespolizei am Hauptbahnhof Halle kontrolliert. Eine fahndungsmäßige Überprüfung ihrer Personalien im polizeilichen Informationssystem ergab, dass die Ukrainerin gleich zwei Mal durch die Staatsanwaltschaft Halle per Haftbefehl gesucht wird.

Die 49-Jährige wurde in beiden Fällen wegen Diebstahls zu einer Gesamtgeldstrafe von 1.425 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 95 Tagen verurteilt. Der Dame wurden die Haftbefehle eröffnet. Die eingesetzte Strafe nahm sie fest und mit zur Dienststelle. Bei der sich anschließenden Durchsuchung wurde ein KO-Spray fest- und sichergestellt, weshalb eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gefertigt wurde. Die Frau hielt sich in der Waffenverbotszone auf, die sich im Bereich des Hauptbahnhofes befindet.

Die Verurteilte konnte den Gesamtbetrag nicht aufbringen und wurde folglich durch die Beamten in die Justizvollzugsanstalt gebracht. Die ausschreibende Behörde wurde darüber in Kenntnis gesetzt.