Impfpflicht im Gesundheitswesen: Was nun auf betroffene HallenserInnen zukommt

Impfausweis
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Bis zum Ablauf des heutigen Tages (15.03.) müssen MitarbeiterInnen hallescher Einrichtungen und Unternehmen des Gesundheitswesens ihren Arbeitgebern einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Innerhalb von 2 Wochen müssen die Arbeitgeber dann die Daten der MitarbeiterInnen, die einen solchen Nachweis nicht vorgelegt haben, an das hallesche Gesundheitsamt melden. Die Meldung in der Saalestadt erfolgt über ein zentrales Meldeportal des Landes Sachsen-Anhalt.

Quelle: Sozialministerium Sachsen-Anhalt.

Das hallesche Gesundheitsamt wird dann direkt Kontakt mit den Betroffenen aufnehmen. Wird dem Gesundheitsamt gegenüber auch dann kein Nachweis übermittelt, kommt ein Tätigkeitsverbot in Betracht. Jedoch wird nicht jeder Verstoß gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu einem Tätigkeitsverbot führen. So kann das hallesche Gesundheitsamt davon absehen, wenn die medizinische oder pflegerische Versorgung der Saalestadt erheblich gefährdet ist. Das bestehende lnfektionsrisiko für vulnerable Gruppen durch ungeimpfte Beschäftigte muss deshalb gegen eine mögliche Weiterbeschäftigung des/der Betroffenen abgewogen werden.

Entscheidet sich das hallesche Gesundheitsamt gegen ein Tätigkeitsverbot, werden wohl alternative Maßnahmen zur Gewährleistung des Schutzes der vulnerablen Personengruppen angeordnet (Tägliche Tests, Arbeit nur mit Vollschutz, FFP2-Maske etc.).

Mit schnellen Tätigkeitsverboten durch das Gesundheitsamt ist nicht zu rechnen, auch wenn das gesamte Verfahren in der Regel nicht länger als drei Monaten dauern soll. Bis zu einer Entscheidung des Gesundheitsamtes ist eine Weiterbeschäftigung in jedem Falle möglich.

Die Auswirkungen auf die halleschen Einrichtungen und Unternehmen im Gesundheitswesens werden wohl erst in ein paar Monaten sichtbar werden, bevor die Impfpflicht dann zum 31. Dezember 2022 vorerst wieder außer Kraft tritt.