Zahl der Pensionierten in Sachsen-Anhalt zum Jahresbeginn 2025 erneut gestiegen

Ehepaar Menschen
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Halle. StatLa. Am 1. Januar 2025 gab es in Sachsen-Anhalt 13.790 Empfängerinnen und Empfänger von Ruhegehalt. Das waren 545 (+4,1 %) mehr als ein Jahr zuvor. 2/3 der Pensionierten waren männlich, 1/3 weiblich. Wie das Statistische Landesamt mitteilt, hat sich die Zahl der Ruhegehaltsempfangenden in
Sachsen-Anhalt in den letzten 10 Jahren fast verdoppelt (2015: 7.415 Personen).

Zum Jahresanfang 2025 waren 11.505 (+4,0 % gegenüber 1. Januar 2024) der Ruhegehaltsempfangenden zuvor im Landesdienst, 2.250 (+4,7 %) im kommunalen Bereich und 30 (-3,3 %) bei Krankenversicherungen unter Landesaufsicht beschäftigt.

40,1 % aller Pensionierten hatten zuvor im Vollzugsdienst (Polizei und Justiz) oder Feuerwehrdienst (5.535 Personen) gearbeitet, 9,7 % im Schuldienst (1.335 Personen), 1,4 % waren Richterinnen und Richter (200 Personen).

Am 1. Januar 2025 bezogen in Sachsen-Anhalt weitere 2.410 Personen beamtenrechtliche Versorgungsleistungen. Es handelte sich dabei um 75 Unfallruhegehaltsempfangende (+2,8 %; 30 Frauen, 45 Männer), 2.165 Witwen- und Witwergeldempfangende (+8,7 %; 1 900 Frauen, 265 Männer) und 170 Waisengeldempfangende (-1,2 %; 75 weibliche Minderjährige, 90 männliche Minderjährige).

Zum Landesbereich gehören der Kernhaushalt, die Sonderrechnungen des Landes sowie die Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform, die unter der Aufsicht des Landes stehen und staatliche Aufgaben erfüllen, ohne Sozialversicherungsträger. Der kommunale Bereich umfasst die Kernhaushalte und Sonderrechnungen der Gemeinden/Gemeindeverbände, sowie Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit kommunalen Aufgaben einschließlich der Zweckverbände. Zu Ruhegehaltsempfangenden zählen Beamte und Beamtinnen, Richter und Richterinnen sowie ehemalige Angestellte mit beamtenrechtlicher Hauptversorgung.

Aus Gründen der statistischen Geheimhaltung sind die Absolutwerte auf ein Vielfaches von 5 gerundet. Die Summe der gerundeten Werte kann von der ebenfalls gerundeten Gesamtsumme abweichen.