Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für Bebauungsplan Nr. 174.2 „Riebeckplatz-Zukunftszentrum“

Hochstraße Riebeckplatz
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Halle. PSt. Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15. Juli 2020 beschlossen, gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 174 „Riebeckplatz“ (Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Halle, 21.11.2018) mit geändertem Geltungsbereich aufzustellen. Der Bebauungsplan Nr.174 „Riebeckplatz“ soll in Teilbebauungsplänen Planungsrecht für den Bereich des Riebeckplatzes in direkter Nachbarschaft zum Hauptbahnhof schaffen.

Der Bebauungsplan Nr. 174.2 „Riebeck platz Zukunftszentrum“ soll Planungsrecht für das Zukunftszentrum für Deutsche Ein heit und Europäische Transformation so wie für die Umgestaltung des öffentlichen Raums am Riebeckplatz schaffen.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 174.2 „Riebeckplatz Zukunftszentrum“ umfasst eine Fläche von etwa 7,8 Hektar.

Der Geltungsbereich soll wie folgt begrenzt werden:

  • im Norden durch die Volkmannstraße mit dem Kreuzungsbereich zur Anhalter Straße sowie das Bürogebäude auf dem Flurstück 127/6, Flur 14 der Gemarkung Halle
  • im Osten durch Bahnflächen, die Brückenbauwerke der Bahn über die Delitzscher Straße und die Westseite des Busbahnhofs
  • im Süden durch die Merseburger Straße im Bereich der Abzweigung Ernst-Rudolf-Weise-Straße und Willy-Brandt-Straße
  • im Westen durch die westliche Begrenzung der Straßen Merseburger Straße und Magdeburger Straße

Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans:

Quelle: Stadt Halle (Saale) / Amtsblatt Nr. 23/2024 vom 11.10.2014.

Öffentliche Beteiligung vom 25. Oktober bis 11. November 2024

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 174.2 „Riebeckplatz-Zukunftszentrum“ vom 25. Oktober 2024 bis zum 11. November 2024 unter www.fruehzeitige-beteiligung.halle.de veröffentlicht.

Die in den textlichen Festsetzungen auf geführten Rechtsnormen und normierten Rechtsquellen z. B. auch DIN-Normen und weitere technische Regelwerke können in der Neustädter Passage 18, 06122 Halle (Saale), beim Fachbereich Städtebau und Bauordnung in Zimmer 16.08 eingesehen werden.

Ferner wird der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 174.2 „Riebeckplatz-Zukunftszentrum“ in der Neustädter Passage 18 im Foyer ausgelegt.

Die Ansicht der Unterlagen ist während folgender Zeiten möglich:
– Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr
– Dienstag von 8 bis 12 und von 13 bis 18 Uhr
– Freitag von 8 bis 12 und von 13 bis 14 Uhr

Stellungnahmen zur Planung können bis zum 11. November 2024 von jedermann elektronisch an die E-Mail-Adresse planen@halle.de übermittelt werden.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme auch schriftlich oder während der Dienststunden (Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr, Dienstag von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 12 Uhr) nach telefonischer Anmeldung, zur Niederschrift im Zimmer 16.08. Außerhalb dieser Zeiten ist dies nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr. 0345 / 221-4151) ebenfalls möglich.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Erörterung des Planungsinhaltes während der Dienststunden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Stadtplaner im Fachbereich Städtebau und Bauordnung, Herrn Braunschweig (Tel.-Nr. 0345 / 221-4751), ist hierfür erforderlich.

Am 21. Oktober 2024 findet um 17 Uhr in der Konzerthalle Ulrichskirche, Christian-Wolff-Straße 2, 06108 Halle (Saale) eine Veranstaltung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit statt.