Halle. StatLa. Ab Januar 2026 wird der Mindestlohn um 8,4 % von aktuell 12,82 Euro/h auf 13,90 Euro/h angehoben. Von der Erhöhung könnten in Sachsen-Anhalt ca. 164.000 Jobs bzw. 19,7 % betroffen sein, wie das Statistische Landesamt mitteilt.
Ausgehend von 832.000 Beschäftigungsverhältnissen ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten und Minderjährige im April 2024 würden in Sachsen-Anhalt geschätzt 164.000 Jobs (19,7 %) von der Erhöhung des Mindestlohns im Januar 2026 betroffen sein, die zurzeit mit einem Bruttostundenverdienst von unter 13,90 Euro vergütet werden. Mehr als die Hälfte der betroffenen Jobs (53,4 %) würde Jobs betreffen, die von Frauen ausgeübt werden, 46,6 % würde auf die von Männern ausgeübten Jobs zutreffen.
Von den 164.000 betroffenen Jobs würde der geschätzte Anteil von Vollzeitbeschäftigten bei 31,4 %, von Teilzeitbeschäftigten bei 35,2 % und geringfügig Beschäftigten bei 33,5 % liegen.
In tarifgebundenen Betrieben würde die Erhöhung des Mindestlohns auf 24,6 % der Jobs zutreffen, in nicht tarifgebundenen Betrieben auf 75,4 %, wobei nur die Tarifbindung nach Betrieben, nicht pro Beschäftigtem vorliegt.
Im Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich Wirtschaftsabschnitte B bis S lagen, gemessen im April 2024, insgesamt 158.000 Jobs unter dem ab Januar 2026 geltenden Mindestlohnniveau von 13,90 Euro/h. Die meisten Beschäftigungsverhältnisse würden mit 81,6 % im Dienstleistungsbereich betroffen sein, 18,4 % würden auf das Produzierende Gewerbe entfallen.
Bei unveränderter Gesamtbeschäftigtenzahl wären im Januar 2027 von der Mindestlohnerhöhung auf 14,60 Euro/h geschätzt 26,2 % der Jobs betroffen.
Im Januar 2015 wurde in Deutschland ein Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro/h eingeführt. Im Verlauf der letzten 10 Jahre stieg der Mindestlohn um 50,8 % auf zuletzt 12,82 Euro/h im Januar 2025. Ab Januar 2026 wird der Wert um 8,4 % auf 13,90 Euro/h angehoben. Ab Januar 2027 ist eine Erhöhung um 5,0 % gegenüber Januar 2026 auf 14,60 Euro/h vorgesehen.
Basis der Berechnungen sind alle abhängigen Beschäftigungsverhältnisse der Abschnitte A – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei bis S – Erbringung von sonstigen Dienstleistungen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ2008) mit Verdienstzahlung im April 2024. Nicht in die Berechnungen einbezogen wurden entsprechend der Gültigkeit des Mindestlohngesetzes Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie Minderjährige. Bei der Berechnung des Bruttostundenverdienstes wurden Sonderzahlungen, Überstundenvergütung und Zuschläge sowie die bezahlten Überstunden nicht berücksichtigt.
