Steuereinnahmekraft in Sachsen-Anhalt gestiegen

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Halle. StatLa. Im Jahr 2024 entfielen 548 Mio. Euro und damit fast 1/4 der Steuereinnahmekraft auf die kreisfreien Städte. Wie das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt mitteilt, waren das 27 Mio. Euro mehr als im Vorjahr. Für die kreisangehörigen Gemeinden betrug die Steuereinnahmekraft in Summe 1.778 Mio. Euro. Insgesamt wurde damit für die kreisfreien Städte und kreisangehörigen Kommunen in Sachsen-Anhalt eine Steuereinnahmekraft von insgesamt 2.325 Mio. Euro ermittelt.

Unter den kreisfreien Städten erreichte die Landeshauptstadt Magdeburg mit 1.059,37 Euro die höchste Steuereinnahmekraft pro Kopf, dicht gefolgt von Dessau-Roßlau mit 1.010,13 Euro. Die Steuereinnahmekraft der Stadt Halle (Saale) lag 2024 bei 943,27 Euro pro Kopf.

Die kreisangehörigen Gemeinden erzielten im letzten Jahr eine durchschnittliche Steuereinnahmekraft von 1.115,53 Euro pro Kopf und erreichten damit eine um 111,30 Euro höhere Steuereinnahmekraft als die kreisfreien Städte (1.004,23 Euro pro Kopf). Damit wurde im Vergleich zum Vorjahr für die kreisfreien Städte eine um rund 5 % höhere Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft ermittelt. Die durchschnittliche Pro-Kopf-Steuereinnahmekraft der kreisangehörigen Gemeinden sank dagegen um 3 %.

Bei 57 der kreisangehörigen Gemeinden lag die Steuereinnahmekraft pro Kopf über der der kreisangehörigen Gemeinden insgesamt. Die Mehrzahl (158 kreisangehörige Gemeinden) erzielte hingegen eine unter dem Durchschnitt liegende Steuereinnahmekraft pro Kopf. Dabei verzeichnete die Gemeinde Brücken-Hackpfüffel im Jahr 2024 mit 464,79 Euro pro Kopf die niedrigste Steuereinnahmekraft, wohingegen die Stadt Leuna mit 6.194,57 Euro auf Platz 1 vor den anderen Gemeinden lag. Danach folgten Barleben (3.624,96 Euro pro Kopf) und die Stadt Arneburg (3.609,11 Euro pro Kopf).

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Die Steuereinnahmekraft ist die Summe aus der Realsteueraufbringungskraft, den Gemeindeanteilen an der Lohn- und Einkommensteuer sowie der Umsatzsteuer, abzüglich der Gewerbesteuerumlage. Die Realsteueraufbringungskraft wird gemeindeweise berechnet. Sie wird je Realsteuerart durch Multiplikation der einzelnen Grundbeträge mit dem jeweiligen Landesdurchschnittshebesatz ermittelt.

Die Addition der so errechneten Größen ergibt die Realsteueraufbringungskraft je Gemeinde. Die Steuereinnahme- und Realsteueraufbringungskraft ermöglichen einen Vergleich und die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden des Landes Sachsen-Anhalt.