Saalekreis: Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes erlassen
Der Landkreis Saalekreis hat eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes erlassen, die ab dem 31. Januar 2023 wirksam ist.
Alle Leiterinnen und Leiter der folgenden Einrichtungen sind zur Meldung von Kindern und Personal verpflichtet, welche nach 1970 geboren sind und nicht über einen ausreichenden Schutz gegen Masern verfügen:
- Krankenhäuser,
- Einrichtungen