Grundsteuererklärung: Wie Finanzämter in Sachsen-Anhalt im April durchgreifen wollen

Finanzamt
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In Sachsen-Anhalt wurden bis zum 31.01.2023 von den 906.520 abzugebenden Grundsteuererklärungen nur rund 722.000 Erklärungen abgegeben. Das entspricht einer Quote von ca. 79,6 Prozent. Die Grundstückseigentümer in Halle (Saale) lagen dabei mit 80,3 Prozent ungefähr im Landesdurchschnitt. Schlusslicht sind die Grundstückseigentümer in Quedlinburg, wo nur 72,3 Prozent ihr Grundsteuererklärung fristgerecht abgaben.

Ab April werden die säumigen Grundstückseigentümer mit einem Schreiben des zuständigen Finanzamtes an die Abgabe der Erklärungen zu erinnern, so das Ministerium für Finanzen.

Ein Bußgeld muss nicht befürchtet werden, da eine verspätete Abgabe keine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Bei nicht fristgerechter Erklärungsabgabe können jedoch, wie bei anderen Steuerarten auch, Schätzungen vorgenommen, Verspätungszuschläge festgesetzt und Zwangsgelder angedroht werden. Hierbei haben die zuständigen Finanzämter einen Ermessensspielraum, bei dem es auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls ankommt.

Eine Schätzung wird in der Regel von den Finanzämtern erst dann erfolgen, wenn eine Erklärung trotz Erinnerung nicht eingereicht wirde. Die Entscheidung über den konkreten Zeitpunkt für einen Schätzungsbescheid trifft das jeweils zuständige Finanzamt individuell.