Gesetzesänderung stärkt Verbraucherschutz bei Strom, Gas und Benzin in Krisenzeiten

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Berlin. Bundesrat. Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat eine Gesetzesänderung zur Stärkung des Verbraucherschutzes beschlossen.

Schutz von Strom- und Gaskunden
So wurden rechtliche Unklarheiten für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kündigung eines Vertrags durch Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise beseitigt. Mit der Gesetzesänderung wird die Ersatzversorgung von der Grundversorgung (Strom und Gas) abgekoppelt. Damit werden die Anbieter zu mehr Transparenz gegenüber den Kunden und der Bundesnetzagentur verpflichtet. Sie müssen künftig drei Monate vorher ankündigen, wenn sie die Belieferung für Haushaltskunden einstellen wollen – kurzfristige Kündigungen sind dadurch erschwert.

Transparenz und Kontrolle bei Benzinpreisen
Zudem werden Raffinerien und der Kraftstoffgroßhandels durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt stärker beobachtet. Sie erhält künftig unter anderem auch Daten zu den im Tagesverlauf an den Tankstellen verkauften Mengen. Damit reagiert der Bund auf die anhaltenden Diskussionen im Zusammenhang mit der Steuersenkung für Kraftstoffe.