Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden: Neue Gesetze stärken Ausbau erneuerbarer Energien

Windräder
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Berlin. Bundesrat. Der Bundesrat hat am 8. Juli 2022 mehrere Gesetzesänderungen gebilligt, mit der bis zum Jahr 2045 eine Treibhausgasneutralität (Klimaneutralität) erreicht werden soll.

Massiver Ausbau erneuerbarer Energien bis 2030
Im Jahr 2030 sollen 80 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Zudem werden Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und beschleunigt.

2 Prozent Landesflächen für Windenergie bis 2032
Bis spätestens 31. Dezember 2032 müssen 2 Prozent der Landesflächen für Windenergie an Land zur Verfügung stehen – dies bedeutet mehr als eine Verdoppelung der derzeit ausgewiesenen Fläche, die aktuell 0,8 Prozent der Bundesfläche beträgt. Tatsächlich verfügbar sind nach Angaben der Bundesregierung aktuell lediglich 0,5 Prozent.

Naturschutz wird eingeschränkt
Der naturverträgliche Ausbau der erneuerbaren Energien und vor allem der Windenergie an Land soll beschleunigt und damit die Energiesicherheit gewährleisten werden, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Krise. Im Bundesnaturschutzgesetz wurde deshalb der Grundsatz verankert, dass die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. So dürfen künftig auch Landschaftsschutzgebiete in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden.