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Leipzig. BVerWg. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Anträge zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Covid-19-Impfpflicht in der Bundeswehr als unbegründet zurückgewiesen.
Das Bundesministerium der Verteidigung hatte am 24. November 2021 die Schutzimpfung gegen Covid-19 in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten verbindlichen Basisimpfungen aufgenommen. Dagegen hatten 2 Soldaten mit der Begründung geklagt, dass die verwendeten mRNA-Impfstoffe rechtswidrig seien und die Impfung in unzumutbarer Weise in ihre Rechte eingreift.
Aktenzeichen: BVerwG 1 WB 2.22, BVerwG 1 WB 5.22