Polizeirevier Saalekreis
Fahren unter Drogeneinfluss
Frankleben – Im Rahmen der Streifentätigkeit befuhren Polizeibeamte am 10.02.2026 gegen 23.50 Uhr die Naumburger Straße in der Ortslage Frankleben. Dabei kam ihnen ein Pkw entgegen, dessen Fahrzeugführer kurz darauf einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde. Während der Identitätsfeststellung stellten die eingesetzten Beamten bei dem Fahrzeugführer eine deutliche Nervosität fest, worauf der 24-Jährige angab, vor Fahrtantritt Cannabis konsumiert zu haben. Gegen den Fahrzeugführer wurde daraufhin ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) eingeleitet. Er wurde entsprechend belehrt. Beim Aussteigen des Mannes, bemerkten die Beamten, dass er eine Tüte im Fahrzeug ablegte, in welcher sich Cannabis befand. Eine erneute Belehrung erfolgte. Zur beweissicheren Feststellung der Beeinflussung wurde der Fahrzeugführer in ein Klinikum verbracht, wo eine Blutprobenentnahme durchgeführt wurde. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Urkundenfälschung
Bad Lauchstädt – Im Rahmen der Streifentätigkeit stellten Polizeibeamte am frühen Morgen des 11.02.2026 einen Pkw der Marke Mercedes fest, an dem amtliche Kennzeichen mit der Städtekennung „HHM“ angebracht waren. Eine Überprüfung in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab, dass die angebrachten Kennzeichen nicht zu dem kontrollierten Fahrzeug gehörten, sondern für einen Pkw Ford ausgegeben waren. Zudem wurde festgestellt, dass auf der im Fahrzeug angebrachten Umweltplakette ein anderes Kennzeichen mit der Kennung „BLK“ vermerkt war. Eine Überprüfung dieses Kennzeichens ergab, dass es zu einem außer Betrieb gesetzten Mercedes gehört. Die am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen wurden sichergestellt. Es wurden entsprechende strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet.
Betrug
Bad Lauchstädt – Am Abend des 10.02.2026 erstattete eine junge Frau im Polizeirevier Saalekreis Anzeige wegen Betruges. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde sie über Instagram von einem Account kontaktiert, der augenscheinlich einer namentlich bekannten Freundin gehörte. Unter dem Vorwand einer Notsituation wurde sie aufgefordert, ihre Mobilfunknummer mitzuteilen. Im Anschluss erhielt sie mehrere SMS mit vierstelligen Bestätigungscodes eines bekannten Elektronikkonzerns, welche sie auf Aufforderung der augenscheinlichen Freundin übermittelte. Erst danach bemerkte sie, dass die Codes zur Bestätigung von Käufen im Onlineshop für Elektronik dienten und nicht weitergegeben werden dürfen. Es ist davon auszugehen, dass unbekannte Täter so PlayStation-Guthaben über den Mobilfunkvertrag erwarben. Die genaue Schadenshöhe ist derzeit noch nicht bekannt. Die Ermittlungen dauern an.
Die Polizei warnt davor, Bestätigungs- oder Sicherheitscodes an Dritte weiterzugeben – auch nicht an vermeintlich bekannte Personen in sozialen Netzwerken.