Halle. Verwaltung. Die Stadt Halle (Saale) erweitert ihre Online-Dienste auf www.halle.de: Ab sofort haben
Antragsberechtigte die Möglichkeit, rund um die Uhr und von überall erreichbar, die Einfahrgenehmigung für das Veranstaltungsgelände LEUNA-CHEMIE-Stadion über das Internet zu beantragen. Eine Vorsprache beim Fachbereich Einwohnerwesen ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
Der/die Antragsteller*in muss mindestens 18 Jahre alt sein und mit Haupt- oder Nebenwohnung in einer der folgenden Straßen gemeldet sein:
- Max-Lademann-Straße
- Vor dem Hamstertor
- Stadtgutweg
- Böllberger Weg 28, 30 und 31
Bei mehreren Kraftfahrzeugen (max. 3) erhält jede/r Antragsteller*in eine Berechtigungskarte je Kraftfahrzeug. Nach erfolgtem Zuzug nach Halle (Saale) und Anmeldung in einer der oben benannten Straßen muss zunächst eine Umschreibung des Kraftfahrzeugs in der Zulassungsbehörde erfolgen. Anschließend wird die Einfahrgenehmigung direkt ausgestellt.
Die Einfahrgenehmigung ist an den Spieltagen gut sichtbar für die Ordnungskräfte im Fahrzeug auszulegen.