
Halle. PSt. Die Rückbauarbeiten am denkmalgeschützten Gebäude in der Brüderstraße 7 haben Anfang dieser Woche begonnen. Von der Stadt verfügt wurde ein Teilabbruch des Gebäudes bis auf Oberkante Decke Erdgeschoss mit Ausnahme des Anbaus zwischen Brüderstraße 7 und Brüderstraße 6.
Rechtsgrundlage ist das Gefahrenabwehrrecht: §§ 3 und 12 Abs. 1 der Bauordnung (BauO LSA) und § 57 Abs. 2 der BauO LSA in Verbindung mit § 13 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG LSA).
Da es sich um ein hochrangiges Baudenkmal handelt, wurde dem Eigentümer auferlegt, dass erhaltungsfähige Bauteile im Zuge des Rückbaus geborgen und für eine spätere Wiederverwendung sichergestellt werden. Der Fortschritt der Arbeiten ist insbesondere davon abhängig, wie sich das Gebäude zur eingesetzten Abbruchtechnik verhält. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt, ein Statiker und die untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Halle (Saale) sind in die Arbeiten eingebunden.
Landesdenkmalamt und untere Denkmalbehörde planen eine Anordnung zur Wiederherstellung des Hauses. Die rechtliche Ausgestaltung dieser Wiederherstellungsverpflichtung befindet sich gegenwärtig in der verwaltungsinternen Abstimmung.