Naumburg. OVG. Das Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 29. September 2022 den Antrag eines Unternehmens abgelehnt, das die Förderung von Bernstein im Goitzschesee betreibt, diese vermarktet und einer wissenschaftlichen oder touristisch-wirtschaftlichen Nutzung zuführt. Mit Urteil vom gleichen Tag stellte das Oberverwaltungsgericht zudem fest, dass die vom betroffenen Unternehmen betriebene Bernsteinförderanlage zum Einsatz auf dem Goitzschesee einer Genehmigung und technischen Zulassung nach der Landesschifffahrts- und Hafenverordnung bedarf.
Grund für das Urteil ist, dass der Goitzschesee nach den einschlägigen landesrechtlichen Regelungen nicht im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt steht, sondern ein “Gewässer zweiter Ordnung” bildet. Diese Gewässer gehören den Eigentümern der Ufergrundstücke, sofern das Gewässer kein selbständiges Grundstück bildet.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.