Untersuchungen auf die Afrikanische Schweinepest bei Indikator-Tieren

Wildschweine ASP Afrikanische Schweinepest
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Halle. LAV. In Sachsen-Anhalt erhält jeder Jagdausübungsberechtigte für die Einsendung von Proben sogenannter Indikatortiere (Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Wildschweine) eine Prämie. Basierend auf den im Jagdjahr 2021/2022 gemeldeten Streckenzahlen für Fallwild und Unfallwild wurden allerdings weniger Tiere auf das ASP-Virus untersucht als möglich gewesen wäre.

Um einen zeitnahen Eintrag von ASP in unsere Wildschweinpopulationen zu erkennen, ist die Beprobung von Fallwild, Unfallwild und krank erlegten Tieren besonders entscheidend. Von diesen Kategorien wurden lediglich 299 Tiere auf das ASP-Virus untersucht. Das entspricht 61% des in der Jagdstatistik für das Jagdjahr 2021/2022 gemeldeten Fallwildes und 22% des gemeldeten Unfallwildes.

Im Sinne einer erfolgreichen Prävention wird zur Einsendung sogenannter Indikatortiere aufgerufen.
Eine Verzögerung der Früherkennung der ASP in der Wildschweinepopulation erschwert die Bekämpfung der Tierseuche wesentlich.

Grundsätzlich empfiehlt das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) allen Jagdausübungsberechtigten, sich mit entsprechenden Probeentnahmematerialien auszustatten. Röhrchen bzw. Tupfer werden den Jagdausübungsberechtigten über die Veterinärämter bzw. die unteren Jagdbehörden kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die Prämie ist als Anreiz und Aufwandsentschädigung für die Jäger gedacht, eine entsprechende Probe zu entnehmen und einzusenden. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Einsendung einer untersuchungsfähigen Probe gemeinsam mit einem vollständig ausgefüllten Untersuchungsantrag an das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV). Im Antrag sollen dabei auch unbedingt die Geokoordinaten des Tieres am Fund-/Erlegungsort erfasst werden. Nach der abgeschlossenen Untersuchung teilt das LAV dem Veterinäramt und dem Einsender das Ergebnis mit und benachrichtigt die Tierseuchenkasse zur Überweisung der Prämie.

Gemeinsames Ziel aller von der Thematik ASP Betroffenen muss sein, einen Eintrag in die Schwarzwildbestände so früh wie möglich zu entdecken, rechtzeitig Eindämmungsmaßnahmen zu ergreifen und das betroffene Gebiet so klein wie möglich zu halten.