Malaria als unerwünschtes Urlaubs-Mitbringsel

Landesamt für Verbraucherschutz
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Halle. LAV. Anlässlich des Welt-Malaria-Tages am 25. April informiert das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zum Auftreten der Malaria in Sachsen-Anhalt.

Im Juli 2023 wurde die zuvor nichtnamentliche Meldepflicht für Malaria im Infektionsschutzgesetz in eine namentliche Meldepflicht geändert. Seitdem wurden vom LAV 8 Malariafälle in Sachsen-Anhalt registriert (Stand: 03.04.2024).

In allen Fällen wurde ein Aufenthalt auf dem afrikanischen Kontinent im relevanten Zeitraum vor der Erkrankung angegeben, darunter Ägypten, Benin, Kamerun, Nigeria, Senegal und Uganda. Betroffenen waren 6 Männer und 2 Frauen im Alter von 27 bis 67 Jahren. 7 der 8 Erkrankten mussten im Krankenhaus behandelt werden.

Die Malaria ist eine Infektionskrankheit, die vor allem in den Tropen und Subtropen auftritt. Sie wird durch Einzeller der Gattung Plasmodium verursacht, die von infektiösen Anophelesmücken auf den Menschen übertragen werden können. Eine direkte Ansteckung von Mensch zu Mensch kommt in der Regel nicht vor.

Es gibt verschiedene Plasmodien-Arten, die beim Menschen zu Erkrankungen führen können:

  • Plasmodium falciparum (Erreger der Malaria tropica)
  • Plasmodium ovale und Plasmodium vivax (Erreger der Malaria tertiana)
  • Plasmodium malariae (Erreger der Malaria quartana)
  • und in Südostasien Plasmodium knowlesi

Symptome

Die Malaria ist eine ernst zu nehmende Infektionskrankheit. Frühestens etwa 1 bis 2 Wochen, manchmal Jahre nach dem Stich einer Überträgermücke treten Symptome wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen sowie ein allgemeines Krankheitsgefühl auf. Im Verlauf kommt es zu Störungen der Blutbildung und je nach Erregerart zu Fieberschüben, Bewusstseinsstörungen oder Krampfanfällen. Ohne Behandlung kann die Malaria zu akutem Nierenversagen, Kreislaufkollaps und weiteren schweren Komplikationen, auch mit tödlichem Ausgang, führen. Besonders gefährdet sind Kleinkinder und ältere Menschen. Rückfälle können auch nach Jahren immer wieder auftreten.

Schutz

Das Malariarisiko für Reisende in Malariagebiete variiert nicht nur in Abhängigkeit von der Region und der Reisezeit. Eine reisemedizinische Beratung, die eine Malariaprophylaxe in Erwägung zieht, ist deshalb vor Reiseantritt sinnvoll.

Mit oder ohne Prophylaxe bleibt der Schutz vor Mückenstichen (Insektenschutzmittel, Moskitonetze, körperbedeckende helle Kleidung) wichtig.

Ein Stich kann genügen, um Malaria als unerwünschtes Souvenir mit möglichen langfristigen Auswirkungen auf die eigene Gesundheit mitzubringen. Bei Verdacht auf Malaria sollte diese so schnell wie möglich diagnostiziert und entsprechend behandelt werden.